Düsseldorf. Keine berauschenden Nachrichten für Häftlinge in NRW: Sie dürfen auch nach der gesetzlichen Cannabis-Legalisierung nicht hinter Gittern kiffen.
Cannabis bleibt in den nordrhein-westfälischen Gefängnissen auch nach den neuen gesetzlichen Lockerungen tabu. Laut Justizministerium sind in den Justizvollzugsanstalten über die jeweiligen Hausordnungen „insbesondere die Herstellung, der Besitz, die Weitergabe und der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rausch- und Betäubungsmitteln verboten“. Daran ändere sich auch durch die Cannabis-Legalisierung nichts, so ein Sprecher auf dpa-Anfrage. Lesen Sie auch: Cannabis: Ab sofort ist Kiffen legal, was geht und was nicht
„Hintergrund der Regelungen der Hausordnung ist die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den Anstalten“, so der Sprecher des Ministeriums: „Unabhängig von einer strafrechtlichen Vorwerfbarkeit kann ein Verstoß gegen die Hausordnung disziplinarisch geahndet werden. Sollten bei einem Rauschmittelfund Herkunft oder Konsistenz unklar sein, wird auch bei vermeintlichen Cannabis-Produkten weiterhin konsequent Strafanzeige erstattet werden. Dies gilt ebenso, wenn der Verdacht der illegalen Weitergabe besteht.“ Auch interessant: Legal kiffen, illegal kaufen: Wann kommt der Cannabis-Anbau?
Häftlinge müssen auch bei Freigang aufpassen
Übrigens: Auch bei einem Freigang müssen Häftlinge aufpassen. Laut Strafvollzugsgesetz können die Gefangenen vorher angewiesen werden, draußen „Alkohol oder andere berauschende Stoffe zu meiden“. Das wird im Gefängnis regelmäßig per Urinprobe überprüft. (dpa)