Düsseldorf. Die neue Grundsteuer droht Lasten zwischen Gewerbe- und Wohnimmobilien zu verschieben. Jetzt überrascht der NRW-Finanzminister alle.

Im Streit um die erwartete Kostenexplosion bei Wohnimmobilien durch die neue Grundsteuer ab 2025 hat NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) überraschend eine Kurswende eingeleitet.

Der Minister setze sich gemeinsam mit anderen Bundesländern in Berlin für eine neue bundesgesetzliche Regelung ein, die den Kommunen eine stärkere Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer B ermöglichen würde, erklärte das Ministerium am Donnerstag.

„Sollte es beim Bund zu keiner Lösung kommen, setzen wir eine Landeslösung um“, kündigte Optendrenk an. Eine landesweite Anhebung der sogenannten Messzahl für Geschäftsgrundstücke, um im Gegenzug Mehrbelastungen für Wohnimmobilien zu verhindern, lehnt der Minister dagegen weiter ab. Dies werde den lokal sehr unterschiedlichen Verhältnissen nicht gerecht. Die Aufkommensverteilung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken führt offenbar nicht überall in NRW zu Schieflagen. Andere Bundesländer wie Sachsen und das Saarland hatten die Messzahl verändert.

Neue Grundsteuer: Im Laufe des Jahres erfahren NRW-Grundstücksbesitzer Näheres

Im Laufe des Jahres werden Immobilienbesitzer in NRW erfahren, welche Grundsteuerbeträge sie ab 1. Januar 2025 bezahlen müssen. Zuletzt zeichnete sich in immer mehr Städten ab,dass es zu einer massiven Lastenverschiebung zu Ungunsten von Ein- und Zweifamilienhausbesitzern kommen könnte. Auch Mieter wären betroffen, da die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden darf.

Die erwartete Preiserhöhung ist Folge einer Grundsteuer-Reform, die seit 2018 vom Bundesverfassungsgericht erzwungen wurde. Karlsruhe hatte die bisherige Einheitsbewertung von Grundstücken für unzulässig erklärt. NRW wählte als neue Berechnungsmethode das sogenannte „Bundesmodell“ und versprach den Kommunen zugleich, dass sich am Gesamtaufkommen ihrer wichtigsten Einnahmequelle nichts ändern werde. So war absehbar, dass Wohnimmobilien aufgrund ihrer Lage und Wertentwicklung deutlich höher eingestuft werden müssten als Lagerhallen oder Fabrikgebäude.

Hebesatzdifferenzierung bei der Grundsteuer: Wird ein Konflikt in die Kommunen getragen?

Mit der nun angekündigten Reform der Reform verlagert Optendrenk auf den letzten Metern die Verantwortung. Er wolle bei Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) erreichen, „dass den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung die Option eingeräumt wird, die Grundsteuer-Hebesätze für Wohnen und Gewerbe künftig differenzieren zu können“.

Die Kommunen fürchten dagegen, dass das Land Konflikte in die Städte trägt: „Dass das Land die Unwucht bei der Grundsteuer angeht, ist im Grundsatz richtig, die Kommunen haben es seit zwei Jahren gefordert. Nun aber die Aufgabe den Städten und Gemeinden zuzuweisen, kommt völlig überraschend und viel zu spät“, kritisierte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.