Berlin. Der Justizminister will Vertrauenspersonen besser kontrollieren. Der Deutsche Richterbund spricht von „realitätsfernen Anforderungen“.
Der Deutsche Richterbund hat eine Rücknahme der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geplanten Regelungen zum Einsatz sogenannter V-Leute gefordert. „Die Gesetzespläne der Bundesregierung zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen schießen über das Ziel hinaus, die bewährten und von der Rechtsprechung anerkannten Regeln für Einsätze gesetzlich zu verankern“, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dieser Redaktion. „Das Vorhaben der Ampel sieht realitätsferne Anforderungen an Vertrauenspersonen und überbordende Dokumentationspflichten vor, die einen Einsatz künftig deutlich erschweren würden.“
„Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen der Polizei sind unverzichtbar“
Der Einsatz von Vertrauenspersonen (kurz: V-Personen oder V-Leute) soll nach dem Willen Buschmanns künftig in einem engen gesetzlichen Rahmen stattfinden. Er sei nur zulässig, „soweit die Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“, heißt es in einem Entwurf des Ministeriums. Die Zusammenarbeit solle „einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen“.
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Rebehn kritisierte, der Gesetzentwurf gerate aus der Balance und verliere die staatliche Aufgabe einer effektiven Strafverfolgung teilweise aus dem Blick. „Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen der Polizei sind unverzichtbar, um in abgeschotteten Milieus der organisierten Kriminalität oder des Extremismus schwerwiegende Straftaten aufklären zu können“, sagte er. „Gerade in einer Zeit wachsender Gefahren durch demokratiefeindliche Bewegungen braucht es diese höchstrichterlich anerkannten Ermittlungsmöglichkeiten weiterhin in vollem Umfang.“ Daher solle der Bundestag „den überschießenden Gesetzentwurf nachbessern“. (gau)