Berlin. Birgit Malsack-Winkemann sitzt in U-Haft. Warum sie in Berlin dennoch auf dem Wahlzettel stand – und warum ihr Ergebnis verblüfft.
Nie zuvor waren Bundesbürger dazu aufgerufen, für die Wahl zum Deutschen Bundestag zweimal die gleichen Stimmzettel in die Wahlurne zu werfen. Und so brachte die Wiederholungswahl in Teilen Berlins wenig überraschend auch Kuriositäten zum Vorschein. Dass die AfD-Kandidatin Birgit Malsack-Winkemann auf dem Wahlzettel stand, obwohl sie mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, sorgte zwar bereits im Vorfeld für Schlagzeilen. Nach der Auszählung überraschte aber vor allem ihr Wahlergebnis.
Trotz der Umstände konnte die AfD-Kandidatin ihr Ergebnis von 2021 minimal verbessern. Sie kam in ihrem Wahlkreis Steglitz-Zehlendorf nach Angaben der Landeswahlleitung am Sonntag auf 5,5 Prozent der Erststimmen. Das sind 0,2 Prozentpunkte mehr als bei der ursprünglichen Bundestagswahl vor rund zweieinhalb Jahren. Damals war Malsack-Winkemann nicht wieder in den Bundestag eingezogen.
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Die ehemalige Richterin erhielt bei der Teilwiederholungswahl insgesamt 9277 Stimmen. Das Ergebnis setzt sich zusammen aus den am Sonntag abgegebenen Wiederholungswahl-Stimmen und denen der ursprünglichen Wahl am 26. September 2021 in Wahlbezirken mit weiter gültigem Ergebnis. Malsack-Winkemann stand erneut auf den Stimmzetteln, weil bei einer Wiederholungswahl Parteien keine neuen Kandidaten aufstellen dürfen.
AfD-Kandidatin wird Mitgliedschaft in einer (rechts-)terroristischen Vereinigung vorgeworfen
Obwohl Malsack-Winkemann unter den derzeitigen Umständen nur schwerlich ein Bundestagsmandat ausführen könnte, gaben ihr einige Menschen aus dem südlichen Berliner Bezirk ihre Stimme. Die Bundesanwaltschaft wirft der 59-Jährigen die Mitgliedschaft und Unterstützung einer (rechts-)terroristischen Vereinigung vor. Im Zuge einer Großrazzia im Reichsbürgermilieu und einer Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß wurde sie im Dezember 2022 verhaftet. Sie hat einen Teil der Vorwürfe eingestanden, bestreitet aber eine terroristische Zielsetzung der Gruppe.
Am 26. September 2021 hatten in der Hauptstadt neben der Wahl zum Bundestag auch noch die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie zu einem Volksentscheid stattgefunden. Damals ging vieles schief: Lange Schlangen vor Wahllokalen, fehlende oder falsche Stimmzettel, eine zeitweise Wahlunterbrechung mancherorts – die Liste der Probleme war lang. Aus diesem Grund waren die beiden verpatzten Wahlen auf Landes- und Bezirksebene auf Anordnung des Berliner Verfassungsgerichtshofs bereits am 12. Februar 2023 komplett wiederholt worden.
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