Düsseldorf. NRW-Ministerpräsident Wüst betrachtet die AfD als „brandgefährliche Nazi-Partei“. Aber was folgt daraus? Bei der Berlinale wenig.

Man muss Hendrik Wüst zugutehalten, dass er die AfD bereits im vergangenen Oktober öffentlich als „Nazi-Partei“ gebrandmarkt hat. Der NRW-Ministerpräsident hat also den Ton gesetzt, bevor es überhaupt zum Rechtsextremisten-Treff von Potsdam gekommen ist. Lange bevor „Correctiv“ die furchteinflößenden Vertreibungspläne für Migranten enthüllte. Und bevor sich in Deutschlands Fußgängerzonen ein Aufstand der Anständigen formierte.

Wüsts klares Bekenntnis zur Brandmauer nach rechts ist bedeutsam

Der ansonsten inhaltlich recht wendige Wüst kann mithin für sich in Anspruch nehmen, dass jede Relativierung der „Brandmauer“ und all das Fabulieren in den Untiefen der Union über „Mehrheiten jenseits des links-grünen Mainstreams“ mit ihm nicht zu machen sein werden. Das ist nicht wenig.

Auch wenn der historische Vergleich mit der NSDAP arg wackelig erscheint, ist Wüst ja an einem Punkt kaum zu widersprechen: Nur weil eine Partei auf demokratischem Wege in Parlamente gekommen ist, muss sie keine demokratischen Ziele verfolgen oder das Grundgesetz achten. Jüngst hat Wüsts Amtsvorgänger Armin Laschet in einer zu Recht vielbeachteten Rede in Erinnerung gerufen, dass 1933 zwischen Hitlers Ernennung zum Reichskanzler und dem „Ermächtigungsgesetz“ als letztem Sargnagel der Demokratie nicht einmal zwei Monate lagen.

Ein Dilemma: Muss man eine „brandgefährliche Nazi-Partei“ nicht verbieten?

Dennoch tut sich ein Dilemma auf. Wenn die AfD für Wüst eine „brandgefährliche Nazi-Partei“ ist, wie er im Landtag vorgetragen hat, dann müsste NRW umgehend in Karlsruhe einen Verbotsantrag stellen. Wüst müsste die AfD anders behandeln als etwa die Linkspartei seines Thüringer Amtsbruders Ramelow. Und zum Schaulaufen mit Berlinale-Stars dürfte er AfD-Vertreter erst recht nicht einladen. Braune Gesinnung und roter Teppich gehen nicht.