Düsseldorf. Bayern verbietet das Gendern in Schulen, Unis und Behörden. Kommt das Verbot bald auch nach NRW? Wie sich die Schulministerin dazu positioniert.
Kein Stern, kein Doppelpunkt: Bayern verbietet das Gendern in Schulen, Hochschulen und Behörden. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits Anfang des Jahres Schritte gegen das Gendern angekündigt. Jetzt beschloss das Kabinett in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Ein Schritt, der auch in NRW denkbar ist?
Hierzulande soll es kein ausdrückliches „Gender-Verbot“ geben. Nach Beschlusslage der Kultusministerkonferenz seien die Schulen weiterhin an das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung gebunden, hieß es dazu im Januar aus dem NRW-Schulministerium auf Anfrage unserer Redaktion.
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Die Vorgaben werden vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegeben. Der hatte sich kurz vor Weihnachten gegen die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern ausgesprochen. Gleichwohl solle eine geschlechtergerechte Sprache gepflegt werden. Diese müsse verständlich, lesbar und vorlesbar sein und dürfe das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache nicht erschweren. Dazu sind auch die NRW-Schulen nach dem Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet.
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Konkret bedeutet das, dass Doppelnennungen wie „Kolleginnen und Kollegen“ oder geschlechtsneutrale Bezeichnungen wie „Mitarbeitende“ an den Schulen verwendet werden sollen, nicht aber Genderstern („Ingenieure*innen“) und Binnen-I („StudentIn“). Wie Schulleitungen und Lehrkräfte damit umgehen sollen, wenn in Elternbriefen oder Klausuren dennoch Sonderzeichen verwendet werden, bleibt vorerst offen.
Rat für Rechtschreibung: Sind nicht für Gender-Verstöße zuständig
Der Rat für deutsche Rechtschreibung fühlt sich hier nicht zuständig. Vorgaben für die Bewertungspraxis lägen in der Zuständigkeit der Schulpolitik. Dort müsse auch geklärt werden, ob eine „rezeptive Toleranz“ eine Handlungsoption sei. Sprich: Wer unbedingt den Genderstern verwendet will, darf in der Schule ausnahmsweise gegen die Duden-Regeln verstoßen. Im Hochschulbereich ist diese Entwicklung längst zu beobachten.
NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) spielt den Ball hingegen zurück zu den Rechtschreibexperten: Sie warte auf einen angekündigten Ergänzungspassus „Sonderzeichen“ im amtlichen Regelwerk und werde diesen „sorgfältig auswerten und etwaige Konsequenzen für den Schulbereich prüfen“, hieß es.
Gender-Verbot an NRW-Schulen: Gewerkschaft will pragmatischen Umgang
Die Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Ayla Çelik, warb gegenüber unserer Redaktion für einen pragmatischen Umgang: „Das Schulleben ist Teil der Gesellschaft und gesellschaftliche Entwicklungen sollte man weder mit Zwang in die Schulen bringen noch mit Verboten am Schultor aussperren. Da wo sich Schulgemeinschaften zusammen darauf geeinigt haben zu gendern, sollte es auch nicht verboten werden und da wo sich Schulgemeinschaften darauf geeinigt haben, nicht zu gendern, muss es akzeptiert werden.“
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