Berlin. Brutto gleich Netto: Das thailändische Versprechen lockte weltweit Rentner an. Doch seit 1. Januar ist das Steuerparadies keines mehr.
Viele Rentnerinnen und Rentner aus Deutschland verbringen ihren Ruhestand im Ausland. Laut Rentenversicherungsanstalt sind es 1,8 Millionen – in über 150 Ländern. Die meisten leben im Süden. Dort ist es wärmer, man kommt auch finanziell günstiger (Heizungskosten) durch den Winter, oft genug sind die Lebenshaltungskosten niedriger als daheim. Auf Thailand treffen alle diese Vorteile zu. Seit Jahrzehnten ist es überdies ein Steuerparadies. Netto gleich Brutto.
Bisher mussten Ausländer dort ihr Einkommen nur dann versteuern, wenn es im selben Jahr nach Thailand transferiert wird, in dem es erwirtschaftet wurde. Wer dauerhaft im asiatischen Land lebte, konnte sich daheim die Rente steuerfrei auszahlen lassen und diese nach einem Jahr steuerfrei nach Thailand überweisen.
Das war völlig legal. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Staaten überlässt es dem thailändischen Fiskus, die Renten zu besteuern. Der Trick war: Man musste im ersten Jahr ohne die Rente auskommen, also von Erspartem leben.
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Viele Rentner verunsichert: Thailand kein Steuerparadis mehr
Zum neuen Jahr hat das Finanzamt in Bangkok – ziemlich kurzfristig – angeordnet, alle nach Thailand transferierten Auslandseinkommen dort zu versteuern. Das Steuerschlupfloch wird damit geschlossen. Die Unsicherheit ist nun groß. Philip Ende von der Thailand-Niederlassung des Beratungsunternehmens „Rödl & Partner“ sagte dem „Handelsblatt“, ihn erreiche eine große Zahl an Anfragen, die die ganze Bandbreite abdeckten, „von einfachen Rentnern bis zu Multimillionären“. Die Ruheständler sorgen sich um ihr Geld.
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Schnell noch Geld überweisen, bringt dem Bericht zufolge keinen steuerlichen Vorteil. Über die Jahre erspartes Geld kann ohnehin steuerfrei nach Thailand überwiesen werden. Wohlhabende Menschen haben auch wenig zu befürchten. Sie müssen sich nur ein Visum der Kategorie LTR („Long-term resident“) beschaffen. Das garantiert Steuerfreiheit für Auslandseinkommen, wenn die- oder derjenige ein Einkommen von mindestens 80.000 Dollar im Jahr vorweist oder 250.000 Dollar und mehr in Thailand investiert hat.
Auch wenn der Wegzug nach Thailand am steuerlich attraktiv erscheint, so ist er doch kein Massenphänomen. Von den Altersbezügen, die von der Rentenversicherung ins Ausland überwiesen werden, gehen 72 Prozent in EU-Staaten, überwiegend nach Italien (rund 363.000), gefolgt von Spanien und Österreich – drei klassische Urlaubsziele und typische Herkunftsstaaten für Menschen, die in Deutschland gearbeitet und einen Rentenanspruch erworben haben. Die Rentnerinnen und Rentner sind eine attraktive Gruppe, um die viele EU-Staaten mit teils erheblichen Steuervorteilen sowohl bei der Rente als auch für sonstige Einkommen buhlen.
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