Berlin. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet diesmal überwiegend zugunsten der Ampel. Peinlich hingegen ist das Urteil für die Hauptstadt.
Und wieder einmal grüßt das verfassungsrechtliche Murmeltier: Am Dienstagmorgen mussten die Karlsruher Richter erneut über das Schicksal der Bundesrepublik entscheiden. Im Saal zeigte sich ein bekanntes Bild: Richterinnen und Richter in roten Roben urteilten über einen Beschluss der Ampel-Regierung, den die Union angefochten hatte. Nach dem Stopp des Heizungsgesetzes und dem verfassungswidrigen Haushalt stand das Herz unserer Demokratie auf der Tagesordnung: freie und geheime Wahlen.
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Diese scheiterten im September 2021 in Berlin kolossal. Nicht nur waren die Hauptstädter zur Abgabe von gleich sechs Stimmen auf unterschiedlichen Zetteln aufgerufen. Dank eines Marathons, der zeitgleich in der Stadt ausgetragen wurde, und auch wegen der mangelhaften Vorbereitung bildeten sich am Wahltag lange Schlangen vor den Wahllokalen. Viele hatten letztlich deutlich länger als 18 Uhr geöffnet.
Berlin: Schuld ist diesmal nicht die Ampel-Regierung
Schuld daran trägt ausnahmsweise nicht die Ampel-Regierung, obwohl auch sie mit dem Feuer spielte: Sie stimmte lediglich einer Teilwiederholung der Bundestagswahl zu, während die Berliner zuvor bei der Landtagswahl im gesamten Stadtgebiet zum Urnengang aufgerufen waren. Doch das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Ampel-Entscheidung überwiegend. Die Karlsruher Richter fügten lediglich 31 weitere Wahlbezirke hinzu. Die Auswirkungen auf den Bund dürften also überschaubar sein.
Der Buhmann ist in diesem Fall das Land Berlin. Zwar ist ein großer Teil der damaligen Entscheidungsträger nicht mehr im Amt. Dennoch bestätigte ein Gericht zum zweiten Mal, dass die deutsche Hauptstadt nicht imstande war, demokratische Wahlen auszurichten. Das Image Berlins wird bundesweit oft belächelt. Der eine oder andere Berliner wird sich mit seiner unperfekten Stadt sogar identifizieren. Doch nach diesem Urteil gilt es jetzt, den Ruf als Weltstadt wiederherzustellen.
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