Berlin. Seit heute können sich Patientinnen und Patienten wieder telefonisch krankschreiben lassen. Es gibt allerdings Einschränkungen.
Während der Corona-Pandemie gab es sie bereits vorübergehend, nun wird sie dauerhaft eingeführt: die telefonische Krankschreibung. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat an diesem Donnerstag eine Änderung der entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie beschlossen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßte die Entscheidung. Die telefonische Krankschreibung entlaste Arztpraxen und Patienten gleichermaßen, sagte der SPD-Politiker laut einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums. „Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig“, so Lauterbach. Für die Nutzung gibt es allerdings Einschränkungen. Die wichtigsten Infos im Überblick.
Ab wann ist die telefonische Krankschreibung wieder möglich?
Tatsächlich ist die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung, anders als bei solchen Richtlinien üblich, bereits mit dem Beschluss an diesem Donnerstag gültig. Die Regelung werde rückwirkend in Kraft treten, hieß es von einer Sprecherin des Bundesausschusses. Formal muss das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss erst noch prüfen. Der Ausschuss war im Sommer von der Bundesregierung beauftragt worden, eine entsprechende Regelung zur telefonischen Krankschreibung festzulegen.
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Wie funktioniert die telefonische Krankschreibung?
Die neue Regelung funktioniert nach dem Vorbild der telefonischen Krankschreibung während der Corona-Pandemie. Diese war im April ausgelaufen. Wer erkrankt ist und deswegen nicht arbeiten kann, kann sich telefonisch bei seinem Arzt oder seiner Ärztin melden und sich beraten lassen. Im Anschluss stellt die Praxis eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die automatisch an die Krankenkasse und den Arbeitgeber weitergeleitet wird. Grundsätzlich gebe es diese Option laut dem Beschluss allerdings nur dann, wenn keine Videosprechstunde möglich sei. Anders als bei der temporären Corona-Regelung ist eine Krankschreibung zudem nur für bis zu fünf Kalendertage möglich – und nicht für bis zu sieben.
Wer im Anschluss an diesen Zeitraum eine Folgebescheinigung braucht, muss persönlich in der Arztpraxis erscheinen. Andersherum gilt: Wurde die Arbeitsunfähigkeit beim ersten Mal vor Ort festgestellt, kann eine nachfolgende Krankschreibung telefonisch ausgestellt werden.
Wer kann sich telefonisch krankschreiben lassen?
Für die Nutzung der telefonischen Krankschreibung gibt es zwei Einschränkungen: Zum einen muss der Patient oder die Patientin bereits in der Arztpraxis bekannt sein. Zum anderen gilt die Möglichkeit nur für Personen mit leichteren Symptomen. Wer eine schwerere Erkrankung habe, müsse auch weiterhin persönlich in der Praxis erscheinen, heißt es im Beschluss. „Bei Bedarf müssen die Symptome durch eine unmittelbar persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Diese stellt nach wie vor den Standard in der ärztlichen Versorgung dar“, sagte Ausschussmitglied Monika Lelgemann. Ob eine telefonische Feststellung der Krankheit möglich ist, liegt im Ermessen des jeweiligen Arztes oder der Ärztin.
Gibt es Alternativen zur telefonischen Krankschreibung?
Wenn die Praxis eine Videosprechstunde anbietet, dann ist diese weiterhin die erste Wahl, um den Gang zur Praxis zu vermeiden. Hier ist eine Krankschreibung für bis zu sieben Tage bei Patientinnen und Patienten möglich, die in der Praxis bekannt sind – und bis zu drei Tage bei Patientinnen und Patienten, die in der Praxis nicht bekannt sind. Auch Folgekrankschreibungen können per Video ausgestellt werden, wenn die vorherige Krankschreibung auf einer persönlichen Untersuchung basierte.
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Warum wird die telefonische Krankschreibung jetzt wieder eingeführt?
Die telefonische Krankschreibung soll Arztpraxen entlasten und die Infektionsgefahr in den Wartezimmern senken. Ursprünglich war ein Beschluss im Bundesausschuss erst im Januar vorgesehen gewesen. Die Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland hatten angesichts der aktuellen Belastung der Praxen jedoch Alarm geschlagen. Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Beier, hatte die Neuregelung beim Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) wegen der „derzeit extrem geforderten Hausarztpraxen“ bereits für diesen Winter als „dringend notwendig“ angemahnt.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßte die Einführung der Regelung. „In Zeiten überfüllter Praxen und einem immer weiter fortschreitenden Sterben von Landarztpraxen ist das eine absolut richtige Entscheidung und aus SoVD-Sicht ein beruhigendes Zeichen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des SoVD, Michaela Engelmeier, dieser Redaktion. Durch die telefonische Krankschreibung bleibe den Praxen mehr Zeit zur Behandlung akuter Fälle, zudem werde das allgemeine Infektionsrisiko gesenkt. Vor allem für Ältere, chronisch Kranke und für Menschen mit Behinderungen sei die Regelung außerdem eine große Erleichterung.