Berlin. Im Osten sind die Gehälter deutlich niedriger als im Westen. Die Linke findet das ungerecht – und appelliert an Kanzler Scholz.
Mehr als drei Jahrzehnte nach der deutschen Einheit sind die Gehaltsunterschiede zwischen Ost und West immer noch gewaltig. Vollzeit-Arbeitnehmer in den neuen Ländern verdienen im Durchschnitt 3157 Euro brutto pro Monat und damit fast 600 Euro weniger als ihre westdeutschen Kollegen. Die Differenz beträgt nahezu ein Fünftel. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.
In einzelnen Branchen ist die Lücke aber zum Teil noch deutlich größer. In der Bekleidungsherstellung etwa verdienen Ost-Beschäftigte im Schnitt (Median) 2.282 Euro brutto pro Monat. Der durchschnittliche Monatslohn im Westen liegt um mehr als 65 Prozent darüber.
In der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen kommen Arbeitnehmer im Osten durchschnittlich auf ein Monatsentgelt von 3.757 Euro. Die Einkommen im Westen liegen um 42 Prozent höher. In der Schifffahrt und im Maschinenbau betragen die durchschnittlichen Monatsentgelte in den neuen Ländern 3.385 beziehungsweise 3.332 Euro. In den alten Ländern bekommen Beschäftigte dieser Branchen jeweils fast 40 Prozent mehr Geld.
Bartsch: Das Thema Lohnangleichung muss Chefsache werden
Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch, sagte unserer Redaktion: „Der Osten ist weiterhin vielfach verlängerte Werkbank. Ostdeutsche Beschäftigte sind in vielen Bereichen immer noch Arbeitnehmer zweiter Klasse.“ Die starken Lohnunterschiede seien eine „himmelschreiende Ungerechtigkeit.“ Bartsch forderte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf, sich der Sache schleunigst anzunehmen. „Das Thema Lohnangleichung muss dringend Chefsache werden, wenn der Frust im Osten nicht überkochen soll. Ein Ostgipfel im Kanzleramt ist notwendig!“
Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Antwort auf die Statistik der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit. Diese bildet Daten mit Stichtag 31. Dezember des vergangenen Jahres ab. Tarifsteigerungen, die im Laufe des Jahres 2023 vereinbart oder wirksam wurden, sind in den Angaben also noch nicht berücksichtigt.
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