Berlin. Nur 50 Fahrzeuge pro Stunde können Mitarbeiter des Ordnungsamts überprüfen. Jetzt sollen Scan-Fahrzeuge das Tempo drastisch erhöhen.
Falschparker sind ein alltägliches Ärgernis auf den Straßen. Sie behindern den Verkehrsfluss und können potenzielle Gefahrensituationen schaffen. Das Parken in verbotenen Bereichen auf Gehwegen oder Feuerwehrzufahrten stellt nicht nur eine Belästigung für andere Verkehrsteilnehmer dar, sondern kann auch zu Unfällen führen und die Lebensqualität in den Städten beeinträchtigen.
Jetzt sollen wirksame Kontrollen den Druck auf Falschparker erhöhen: Die Bundesländer wollen künftig Scan-Fahrzeuge einsetzen. Nach einem Bericht der Düsseldorfer "Rheinischen Post" geht aus einer Empfehlung der zuständigen Ausschüsse hervor, dass die Länder die Bundesregierung auffordern, zu diesem Zweck das Straßenverkehrsgesetz zu ändern.
Erfahrungen aus Amsterdam und Paris zeigten, dass sich eine "regelkonforme Nutzung" des öffentlichen Parkraums "signifikant" erhöhe, heißt es demnach in der Empfehlung. Die Bundesregierung müsse daher die automatisierte Erfassung der Kennzeichen gesetzlich regeln.
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Falschparker: Scan-Fahrzeug kann 20 Mal mehr Fahrzeuge überprüfen
Die Mitarbeiter der Kommunen könnten dem Papier zufolge durchschnittlich 50 Fahrzeuge pro Stunde auf Parkscheine oder Anwohnerparkausweise überprüfen. Bei Scan-Fahrzeugen fertigten Kamerasysteme Bilder der Kennzeichen an, die dann mit einer Datenbank abgeglichen würden, in der die Parkberechtigungen hinterlegt seien. "Mittels solcher fahrzeuggestützten Videokontrollen können bis zu 1000 Kennzeichen pro Stunde kontrolliert werden", heißt es in der Empfehlung weiter.
Die digitale Parkraumüberwachung sollte aber nicht nur "die Parkraumbewirtschaftung überwachen, sondern es müssen auch Falschparkende auf Geh- und Radwegen erfasst werden können", sagte ein Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland gegenüber der "Rheinischen Post".
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Scan-Fahrzeug: Die Videoüberwachung braucht eine Rechtsgrundlage
Allerdings sei das Kennzeichen ein personenbezogener Datensatz, sagte der ADAC-Verkehrsrechtsexperte Jost Kärger der Zeitung. "Für einen anlasslosen Scan braucht es eine Rechtsgrundlage, die noch fehlt. Das ist auch eine Frage für die Datenschutzbeauftragten der Länder." Versuche, Kennzeichen per Videoüberwachung zu kontrollieren, waren bislang erfolglos. "Ich erinnere an die Erfassung von Kennzeichen auf den Autobahnen für die Fahndung nach Straftätern, die gerichtlich gestoppt wurden", so Kärger.
In Berlin und Hamburg gab es bereits erste Versuche mit dem Kamerasystem, doch parkende Fahrzeuge werden immer noch größtenteils von Außendienstkräften kontrolliert, die jedes Kennzeichen manuell anhand von Parkscheinen, Bewohnerparkausweisen, Ausnahmegenehmigungen oder bei Handy-Parkenden anhand einer Online-Abfrage überprüfen. Die Videoüberwachung per Scan-Fahrzeug würde diesen Prozess automatisieren und eine effizientere Kontrolle ermöglichen. (mit afp)