Kreis Wesel. Die Landesregierung bereitet ein Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge vor. Was die Menschen aus dem Kreis Wesel damit zu tun haben.
Es war ein langer Atem nötig, doch nun scheint die letzte Hürde genommen. „Jetzt ist es endlich so weit: Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge liegt auf dem Tisch“, freut sich der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) in einer Pressemitteilung. Er hatte vor rund fünf Jahren die Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen!“ ins Leben gerufen und ein Jahr später rund 500.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern im Landtag abgegeben, die sich mit ihrer Stimme für die Abschaffung aussprachen.
„Engagement der Bürgerschaft im Kreis Wesel hat sich absolut bezahlt gemacht“
„Maßgeblich daran beteiligt waren viele Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel“, sagt der BdSt. Denn sie hätten in den Jahren 2018/2019 mit vielen Unterschriften die größte Volksinitiative in der Geschichte des Landes NRW entscheidend vorangebracht. Eine Übersicht von allen 13 Kommunen, hat der BdSt zwar nicht mehr, aber zumindest für die Städte Moers (2.050), Voerde (1.200) und Xanten (1.900) konnte er sagen, wie viele Unterschriften abgegeben worden sind.
„Das Engagement der Bürgerschaft im Kreis Wesel hat sich absolut bezahlt gemacht“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW. Genau vier Jahre nach Überreichen der Unterschriften beim Landtag liegt der Gesetzentwurf jetzt vor. Damit schaffe das Land für Millionen Eigentümer einer Immobilie Rechtssicherheit, und die Bürgerschaft im Kreis Wesel werde nachhaltig bei den Wohnkosten entlastet.
Tritt das Gesetz ab 1. April in Kraft? Landtag muss noch zustimmen
Zuvor hatte die schwarz-gelbe Vorgängerregierung ein Förderprogramm aufgelegt, das betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern die Beteiligung an den Straßenbaukosten zurückerstattet. Zu unsicher, da Förderprogramme auch wieder eingestellt werden könnten, befand der BdSt und legte die Volksinitiative auf.
In Kraft treten soll das Gesetz am 1. April 2024, doch zunächst muss der Entwurf den Landtag passieren. Dass dieser dem Gesetzesentwurf nicht zustimmt, ist allerdings nicht zu erwarten.
„Auch die Verwaltungsgerichte profitieren, da diese bisher mit Rechtsstreitigkeiten rund um die Erhebung des Straßenbaubeitrags erheblich beschäftigt waren“, so der BdSt. „Es lohnt sich, einen langen Atem zu haben. Endlich löst die Landesregierung ihr Versprechen ein. Für den BdSt NRW und die fast 500.000 Unterstützer seiner Volksinitiative ist das ein großer Erfolg“, sagt BdSt-NRW-Vorsitzender Rik Steinheuer.