Berlin. Die Bundesregierung will das Elterngeld für Spitzenverdiener streichen. Nach Informationen unserer Redaktion gibt es aber Ausnahmen.
Die Pläne der Ampel-Koalition haben für einige Aufregung gesorgt: Das Elterngeld soll für gewisse Einkommensklassen gestrichen werden. So will Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) ihren Beitrag zu den von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FPD) geforderten Einsparungen für den Bundeshaushalt 2024 liefern.
Konkret soll die Grenze für den Elterngeld-Erhalt von aktuell 300.000 Euro auf 150.000 Euro abgesenkt werden. Dabei handelt es sich um das zu versteuernde Jahreseinkommen. Betroffen wäre also in der Regel Paare, deren Brutto-Jahreseinkommen über rund 180.000 Euro liegen würden.
Wie unsere Redaktion erfahren hat, soll die Regelung allerdings nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unserer Redaktion. „Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf“, sagte der Ministeriumssprecher und sprach von „Bestandsschutz“.
Elterngeld – Paus: „Keine Glanzleistung“
Der Bundestag soll den Haushalt dann Anfang Dezember beschließen. Bis dahin ist die Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nur ein Vorschlag des Familienministeriums.
Gegenüber dem „Spiegel“ hatte Familienministerin Paus die geplante Absenkung als „keine Glanzleistung für die Gleichstellung“ bezeichnet. „Aber wir brauchen einen Bundeshaushalt für 2024 und ich hatte Kürzungsvorgaben umzusetzen. Da habe ich mich von den schlechten Varianten für die am wenigsten schlechte entschieden“, sagte die Grünen-Politikerin.
Die Alternative wäre gewesen, beim Elterngeld zu kürzen. Dabei hatte sich die Ampel im Koalitionsvertrag eigentlich darauf verständigt, das Elterngeld dynamisieren und sie so an die Inflation anpassen zu wollen. Die Höhe des Elterngeldes wurde seit 16 Jahren nicht angepasst. (chri)
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