Berlin. Die telefonische Krankschreibung hat vielen Menschen in der Pandemie das Leben leichter gemacht. Nun soll sie unbefristet kommen.

Die in der Pandemie erprobte telefonische Krankschreibung soll jetzt unbefristet eingeführt werden: Ärzte sollen bei Patienten, die keine schweren Krankheitssymptome haben, die Arbeitsunfähigkeit nach einer telefonischen Beratung feststellen können. Das Angebot soll sich jedoch ausschließlich „auf in der jeweiligen ärztlichen Praxis bekannte Patientinnen und Patienten“ beschränken, heißt es im neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Lauterbach: Telefonische Krankschreibung entlastet Patienten und Praxen

„Telefonische Krankschreibung erspart Patientinnen und Patienten den Weg zum Arzt und erleichtert den Praxen die Arbeit“, sagte der SPD-Politiker unserer Redaktion. „Das macht Sinn bei Fällen ohne schwere Symptomatik.“ Wer wolle könne in solchen Fällen auch weiter zum Arzt gehen. Ziel sei es aber, die überfüllten Praxen zu entlasten.

Die zwischenzeitlich ausgelaufene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese, die im Rahmen der Corona-Pandemie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestattet wurde, habe sich in der Praxis als sinnvolle Entlastung erwiesen, heißt es in Lauterbachs Änderungsantrag zum Gesetzentwurf. (fmg)