Siegen/Burbach. . Richterin Elfriede Dreisbach behält den Vorsitz im Burbach-Prozess. Beteiligte Richter sehen keine Anhaltspunkte für eine fehlende Neutralität.
Eine Woche nach dem Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende der Strafkammer im Burbach-Verfahren, Elfriede Dreisbach, ist eine Entscheidung gefallen: Er wird zurückgewiesen. Da es am Mittwoch nicht zur eigentlichen Verhandlung kommt, bekommen die Beteiligten eine schriftliche Ausfertigung. Die beteiligten Richter sehen keine Anhaltspunkte für eine fehlende Neutralität der Vorsitzenden Elfriede Dreisbach.
Diese habe ihre Entscheidung bezüglich der Entbindung der ursprünglichen Schöffin zu Recht aufgrund des Attestes getroffen und könne daher weiterhin den Vorsitz des Verfahrens führen. Dass zwei Verteidigern weitergehende Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, sei auf deren besonderen Antrag geschehen. Dieses Vorgehen habe auch allen anderen Beteiligten offengestanden.
Angeklagter erscheint nicht
Die Erkrankung eines Angeklagten sorgte für einen Abbruch ohne tatsächliches Verhandeln. Trotzdem dauerte es, dieses Ergebnis festzustellen. Der Verteidiger hatte bis zum Aufruf gewartet, um das Fehlen seines Mandanten bekanntzugeben. Nach einer halben Stunde gibt Richterin Elfriede Dreisbach bekannt, was sie im Hotel des aus Sachsen anreisenden Mannes erfahren hat.
Dieser sei noch nicht in Siegen eingetroffen, werde aber mit einem Nachtbus erwartet. Einen solchen gebe es aber nach ihrer Kenntnis nicht. Die Schwester des Angeklagten wiederum habe erklärt, ihm sei auf der Zugfahrt schlecht geworden. Eine Unterbrechung von 90 Minuten ist die Folge. Schließlich wird die Version der Schwester bestätigt. Ihr Bruder ist am Vortag wegen heftiger Übelkeit umgekehrt.
Die Frau habe betont, er leide sehr unter dem Verfahren und müsse sich immer wieder übergeben. „Wir haben überlegt, das Verfahren abzutrennen, weil er immer mal wieder krank ist, sind aber noch zu keiner Entscheidung gekommen“, so die Richterin. Verteidiger verweisen darauf, dass der Mann selbst gehört werden müsse.
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