Siegen. . Ihnen werden zwölf Fälle des versuchten oder vollendeten Feuerlegens vorgeworfen – sie müssen sich vor dem Siegener Landgericht verantworten.
- Zu den zwölf vorgeworfenen Brandstiftungen kommen gemeinschaftliche Sachbeschädigung und Einbrüche
- Zeitweise soll das Duo fast täglich auf „Feuertour“ gegangen sein
- Laut Anklage sollen sie Fahrzeuge, Kartons, Müll, Gartenhäuser und eine Gardine angezündet haben
Zwei Siegener Schüler (18 und 15) mit Hang zum „Zündeln“ müssen sich seit gestern vor dem Siegener Landgericht mit den Auswirkungen einer ganzen Serie von Brandstiftungen auseinandersetzen. Gleich zwölf Fälle des versuchten oder vollendeten Feuerlegens werden ihnen vorgeworfen, dazu kommen gemeinschaftliche Sachbeschädigung, Einbrüche und beim jüngeren der beiden ein ganzes Paket von Beleidigungsanklagen sowie einige Körperverletzungen. Er steht unter Vormundschaft.
Täglich auf „Feuertour“
Im Mittelpunkt des Prozesses, der zunächst einmal bis zwei Tage vor Weihnachten terminiert ist, steht eine Serie von Taten, die sich in der Zeit vom 5. bis 22. Mai 2017 ereignet haben soll. Nachdem das Duo am 5. Mai einen dreirädrigen Kleintransporter (Ape) in Brand gesteckt hatte, gingen die beiden nach der Anklage zwischen dem 15. und 17. Mai fast täglich auf „Feuertour“.
Sie steckten dabei buchstäblich im Minutentakt Fahrzeuge, Kartons und Müll, Gartenhäuser und einmal sogar eine Gardine durch ein gekipptes Schlafzimmerfenster an. Glücklicherweise wachte der Wohnungsinhaber rechtzeitig auf und konnte Schlimmeres verhindern. Insgesamt entstand bei den Taten ein Sachschaden von rund 200 000 Euro, in diversen Fällen hätte bei ungünstigen Entwicklungen Wohnhäuser abbrennen und Menschen sterben können.
Der 15-jährige „Heranwachsende mit Verantwortungsreife“ soll außerdem mehrere Personen grundlos geschlagen und getreten haben, dazu kommen einige Vorfälle in Siegener Geschäften, in denen er nach den Ausführungen von Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum gegen die Schaufenster geschlagen, Sachbeschädigungen begangen und gespuckt hat. Ein Diebstahl von Kaugummi im Wert von zwei Euro in Herborn und ein gemeinsamer Einbruch beider in einen Siegener Discounter samt Diebstahl von Orangensaft runden die Vorwürfe ab.
Beide Angeklagte kündigten für den nächsten Verhandlungstag am 24. November Einlassungen an. Gestern wurde nur die Anklage verlesen, weil der psychiatrische Sachverständige nicht anwesend sein konnte.
>>>> INFO: Angesteckt, was gerade vor die Finger kam
Die höchsten Einzelschäden beliefen sich auf 50 000 und 100 000 Euro. Die weiteren Vorfälle fielen in finanzieller Hinsicht etwas glimpflicher aus.
Insgesamt zeigten die Angeklagten bei ihren nächtlichen Touren wenig Systematik oder besondere „Vorlieben“, sondern steckten offensichtlich an, was ihnen gerade unter die Finger kam. Zum Teil wurden Objekte oder Gegenstände in unmittelbarer Nachbarschaft in Brand gesteckt. Beim ersten Feuer am 5. Mai warfen sie einen Transporter um, ließen den Sprit auslaufen und warfen anschließend ein brennendes Taschentuch in die Pfütze.
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