Berlin. Star-Koch Alfons Schuhbeck sitzt bereits in Gefängnis. Nun kündigt die Staatsanwaltschaft eine neue Klage an. Was wird ihm vorgeworfen?

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen den bereits im Gefängnis sitzenden Fernsehkoch Alfons Schuhbeck eine weitere Anklage erhoben. Sie wirft ihm Insolvenzverschleppung, Betrug, versuchten Betrug, Subventionsbetrug sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt vor, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Schuhbeck ist bereits wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt.

Schuhbeck: Das wirft ihm die Staatsanwaltschaft jetzt vor

Schuhbecks Anwälte kündigten an, er werde sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Die neuen Vorwürfe beziehen sich unter anderem auf die Coronapandemie, in der Schuhbeck unberechtigt staatliche Hilfen in Höhe von rund 460.000 Euro kassiert haben soll. „Er machte dabei wissentlich falsche Angaben, um für die von ihm vertretenen Gesellschaften nicht gerechtfertigte Subventionen großen Ausmaßes zu erlangen sowie um eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen“, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Der prominente Koch, der eine Vielzahl an Betrieben in einer Unternehmensgruppe führte, soll für neun seiner Unternehmen einen Insolvenzantrag nicht oder verspätet gestellt haben, obwohl der jeweilige Betrieb bereits zahlungsunfähig war.

Außerdem soll Schuhbeck im großen Stil Sozialversicherungsbeiträge nicht oder verspätet abgeführt haben. So soll er in 212 Fällen 260.000 Euro Beiträge an gesetzliche Krankenkassen gar nicht bezahlt und in 267 Fällen rund 700.000 Euro nicht fristgerecht bezahlt haben.

Schuhbeck sitzt bereits im Gefängnis

„Das Verfahren befindet sich mit Anklageerhebung nun im Zwischenverfahren. Die Herrschaft darüber liegt damit bei Gericht, das über die Zulassung der Anklage zu entscheiden hat“, heißt es in der Stellungnahme der Anwälte.

Im vergangenen Jahr hatte Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung angetreten. Das Landgericht München I hatte ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Es war überzeugt, dass er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hat, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, dazu ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte. 

daw, afp, dpa