Bremgarten/Berlin. Sie wollten ihre schwer behinderte Tochter „erlösen“. Nun muss sich ein Paar in der Schweiz wegen Kindstötung verantworten.
In der Schweiz hat ein Prozess wegen Kindstötung begonnen. In der Stadt Bremgarten nahe Zürich ist ein deutsches Paar angeklagt, das seine dreijährige behinderte Tochter getötet haben soll. Das Mädchen war schwerstbehindert mit einer zerebralen Erkrankung auf die Welt gekommen, konnte nicht gehen und schlucken und brauchte intensive Pflege. Nach Aussage der Mutter hatte es ständig Schmerzen. Sie und ihr Freund hätten deshalb beschlossen, das Kind zu „erlösen“.
Sie hätten dem Kind die Droge Ecstasy in den Brei gemischt. Später habe der Vater dem Kind im Arm der Mutter ein Tuch auf das Gesicht gedrückt, bis es nicht mehr atmete. Sie und ihr Freund hätten das Kind anschließend ins Bett gelegt und geweint. Die Familie hatte am nächsten Morgen Rettungskräfte gerufen, mit dem Hinweis, das Kind liege leblos im Bett. Die Mutter sagte beim Prozessauftakt auf Nachfrage der Richterin, sie würde es wieder tun.
Neben der Mutter und ihrem Freund ist auch die Großmutter wegen Beihilfe angeklagt. Das Paar ist weiterhin zusammen, wie die Mutter berichtete. Alle drei hätten im Gerichtssaal gefasst gewirkt. Das Urteil soll am Freitag fallen.
Eltern drohen bis zu 18 Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft spricht von einem „skrupellosen Mord“ und fordert 18 Jahre Haft, sowie für alle Angeklagten den Landesverweis aus der Schweiz. Die Anwälte der Angeklagten plädieren auf Totschlag und fordern drei Jahre Haft, die zum Teil auf Bewährung ausgesetzt werden können. Das Paar lebte in Hägglingen nahe Zürich und wurde unter strengen Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Es gilt die Unschuldsvermutung.