Berlin. Der Angeklagte drohte am Hamburger Flughagen, sich mit seiner vierjährigen Tochter in die Luft zu sprengen. Jetzt wurde er verurteilt.
Im Prozess um die Geiselnahme am Hamburger Flughafen wurde der 35-jährige Angeklagte am Dienstag wegen Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger, vorsätzlicher Körperverletzung und Besitz von Munition schuldig gesprochen. Der Mann wurde zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Der Vorsitzende Richter Torsten Schwarz sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „Wahnsinnstat“.
Damit ist der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft nach zwölf Jahren Freiheitsstrafe nachgekommen. Die Verteidigung hatte hingegen keinen konkreten Strafantrag gestellt. Der Angeklagte hatte die Tat weitgehend gestanden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
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Mann entführte Tochter: Drohte sich in die Luft zu sprengen
Der Mann hatte im November seine vierjährige Tochter aus der Wohnung seiner Ex-Frau entführt, um mit ihr in die Türkei auszureisen. Damit sorgte der 35-Jährige für mehr als 20 Stunden Unterbrechung des Flugbetriebes am Hamburger Flughafen.
Mit einem Mietwagen fuhr er mit hohem Tempo zum Flughafen, wo er drei Schranken durchbrach. Es gelang ihm, bis auf das Vorfeld des Flughagens vorzudringen, wo er zwei Brandsätze aus dem Auto warf und mit einer scharfen Pistole dreimal in die Luft feuerte. Dabei ging ein Schuss nur knapp an einem Flugzeug vorbei, in dem sich noch die Besatzung aufhielt.
Der Angeklagte drohte sich und seine Tochter in die Luft zu sprengen, sollte ihm nicht ein Flugzeug zur Ausreise in die Türkei bereit gestellt werden. Ein vermeintlicher Sprengstoffgürtel erwies sich später als Attrappe.