Hagen/Cordoba..

Viel Arbeit wartet auf den Hagener Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer. Der Richter aus dem südspanischen Örtchen Peñarroya-Pueblonuevo hat seinem deutschen Kollegen eine 140 Seiten starke Ermittlungsakte zukommen lassen.

Der Inhalt der Papiere: Alle Daten und Fakten, die die spanischen Behörden im Zusammenhang mit dem Tod des fünfjährigen Alexander in der Provinz Cordoba recherchiert haben. Zur Erinnerung: Der Fünfjährige war mit seiner Mutter Tanja K. aus Herdecke zum Urlaub ins spanische Espiel aufgebrochen. Vor 14 Tagen wurde seine Leiche in den andalusischen Wäldern entdeckt. Die 40-jährige Mutter, die zuvor verwirrt und mit Schürfwunden übersät aufgegriffen wurde, hatte ihren Sohn als vermisst gemeldet.

Fahrlässige Tötung

Die spanischen Behörden ermitteln jetzt gegen Tanja K. wegen fahrlässiger Tötung. Nach den amtlichen Obduktionsergebnissen war Alexander verdurstet. Der 60-jährige Vater des toten Kindes, der von seiner Familie getrennt lebt, zeigte seine Frau an. Sie sei für den Tod des gemeinsamen Sohnes verantwortlich.

Staatsanwalt Wolfgang Rahmer, der die vorgesehene Einäscherung des toten Jungen in Spanien stoppen ließ, hat inzwischen ein Übersetzungsbüro damit beauftragt, die Ermittlungsakte ins Deutsche zu übertragen. „Obwohl ich der spanischen Sprache nicht mächtig bin“, so Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer, „sieht es so aus, als ob die spanischen Behörden eine toxikologische Untersuchung des Jungen angeordnet hatten.“ Für ihn sei kein Anlass gegeben, gegen Tanja K. „freiheitsbeschränkende Maßnahmen anzuordnen“.

In Peñarroya-Pueblonuevo hat der spanische Richter festgelegt, dass die Herdeckerin „die Provinz Cordoba nicht verlassen darf“. Erst nach weiteren Vernehmungen wird entschieden, ob Tanja K. bis zum Beginn des zu erwartenden Prozesses nach Deutschland zurückkehren kann.

Ausreiseverbot für Tanja K.

Obwohl Tanja K. Anfang der Woche offiziell aus der Universitätsklinik „Reina Sofia“ in Cordoba entlassen wurde, kehrte sie kurz darauf in das Krankenhaus zurück, um sich dort bis zu ihrer weiteren Vernehmung zu erholen.

Trotz aller Aufhellungsversuche und der Anhörungen der 40-Jährigen, bleibt der genaue Hergang des Wanderdramas - und warum die Mutter möglicherweise ihren verdurstenden Sohn allein bei Gluthitze in der Wildnis zurückließ - völlig unklar.