Die SPD will auch Anwesende bei Gruppenvergewaltigungen zu bestrafen. Richtig so. Traurig genug, dass es überhaupt nötig ist.
Der Paragraf 231 des Strafgesetzbuches, in dem es um schwere Schlägereien geht, ist offenkundig eine ziemlich knifflige Angelegenheit. Es gibt sogar Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, Beschuldigte aus Strafverfahren herauszuboxen, die bei solchen Gewaltorgien zwar nur anwesend waren, möglicherweise aber die Täter angefeuert oder ihnen in irgendeiner Form geholfen haben.
Die SPD möchte genau diesen Mitschuldaspekt nun auch in der strafrechtlichen Würdigung bei Gruppenvergewaltigungen berücksichtigt sehen – und liegt damit richtig.
Für die Gerichte wird es eine schwierige Aufgabe
Denn auch das ist selbstverständlich nichts anderes als eine abscheuliche Gewalttat, bei der nicht nur die Täter, sondern auch ihre Helfer zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Oder solche, die es unterlassen, Hilfe zu leisten.
Allein: Die Erfahrung lehrt, dass es auch in solchen Verfahren im Detail für die Gerichte sicherlich schwierig werden wird, individuelle Schuld von nur Anwesenden ein- und zuzuordnen.
Es fehlt ein normales Maß an Sozialverhalten
Man darf aber hoffen, dass allein die Androhung hoher Strafen eine gewisse abschreckende Wirkung hat. Traurig genug, dass nicht allein ein ansatzweise normales Maß an Sozialverhalten solche Zeugen dazu bringt, den Tätern Einhalt zu gebieten.