Wittgenstein. Stimmabgabe per Post bei Bundestagswahlen sehr beliebt: Was Briefwähler in Wittgenstein für eine sichere Stimmabgabe im Februar beachten müssen.

In diesen Tagen werden 61,1 Millionen Wahlberechtigte die Wahlbenachrichtigungskarte für die auf den 23. Februar vorgezogene Bundestagswahl in ihrem Briefkasten vorfinden. Rund 30.600 Wahlbenachrichtigungen sind es allein in Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück.

„Die Briefwahl trägt dazu bei, unsere Demokratie zu sichern. Wir sind stolz, hier einen wichtigen Beitrag zu leisten, und wir sind startklar. “

Nikola Hagleitner
Vorständin Post & Paket Deutschland der DHL Group

Für die Deutsche Post ist das der Auftakt ins Briefwahljahr 2025, auf das sich das Unternehmen – trotz kurzer Vorbereitungszeit – sehr schnell und akribisch eingestellt hat, berichtet das Unternehmen. Nikola Hagleitner, Vorständin Post & Paket Deutschland der DHL Group: „Die Briefwahl trägt dazu bei, unsere Demokratie zu sichern. Wir sind stolz, hier einen wichtigen Beitrag zu leisten, und wir sind startklar. Unsere Beschäftigten wissen um die besondere Verantwortung bei dieser Wahl. Aber die Deutsche Post ist nicht das einzige Rad im ‚Räderwerk der Briefwahl‘. Angesichts enger Zeitfenster ist es noch wichtiger als sonst, dass alle Beteiligten gemeinsam - Kommunen, Dienstleister und die Briefwähler - ihren Beitrag zum Gelingen der Briefwahl leisten.“

So funktioniert die Briefwahl

Mit der Wahlbenachrichtigung können die Briefwähler ganz einfach durch Ankreuzen die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag kann aber auch in anderer Form schriftlich oder mündlich oder auch online gegenüber der Gemeindebehörde gestellt werden. Daraufhin erhalten sie die Briefwahlunterlagen, bestehend aus dem Wahlschein, einem Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem Stimmzettelumschlag, einem roten Wahlbriefumschlag und in der Regel einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles durch anschauliche Bilder näher erläutert ist, was zu tun ist. Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Wahl muss der rote Wahlbrief dann nur noch in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Das berichtet die Deutsche Post in einer Erläuterung zur Briefwahl.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Briefwahlstimmen, die bis Donnerstag, 20. Februar 2025 vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen bzw. in einer Filiale abgegeben werden, werden die Wahlbüros rechtzeitig erreichen. Dabei muss der Wahlbrief bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden, im Ausland hingegen schon. Aufgrund längerer Laufzeiten im Ausland empfiehlt sich hier ein Versand der Wahlbriefe mit Luftpost (d.h. mit einem Luftpostaufkleber Priority/Prioritaire).
Übrigens ist die Briefwahl auch gang und gäbe bei Soldaten im Auslandseinsatz. Hier wird der Wahlschein per Feldpost verschickt. Auch für Menschen, die z.B. wie in Pflegeheimen einen erschwerten Zugang zu Wahllokalen haben, ist die Wahl per Brief oftmals die einzige Möglichkeit, von ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Wahlrecht Gebrauch machen zu können.

Wie beliebt die Briefwahl bei den Wählerinnen und Wählern in Wittgenstein ist, das belegen die Zahlen. In Erndtebrück waren es bei der letzten Bundestagswahl 2021 rund 50 Prozent, die ihr Kreuzchen zu Hause statt in einem Wahllokal gemacht haben. Zum Vergleich, bei der Europawahl 2024 hatten rund 38 Prozent das Briefwahlverfahren genutzt. In Bad Berleburg waren die Zahlen in beiden Fällen noch höher. 55,4 Prozent haben bei der Bundestagswahl ihre Stimmabgabe per Brief an die Wahlämter geschickt. Bei der Europawahl im vergangenen Jahr waren es immerhin 44,2 Prozent. Das berichten die beiden Rathäuser auf Anfrage.

Hohe Briefwahlwerte in Bad Laasphe

Die Stadt Bad Laasphe differenziert die Zahlen auf ihrer Internetseite noch einmal anders für die Bundestagswahl 2021: Von den damals 10.693 Wahlberechtigten hätten 46,25 Prozent Briefwahl beantragt. Schaut man dann, wie viele der Wahlberechtigten am Ende ihre Stimme abgegeben haben, stellte diese Gruppe mit 57,87 Prozent sogar die überwiegende Mehrheit aller Stimmabgaben.

Das Briefzentrum Freudenberg bearbeitet Wahlbenarichtigungen für die Postleizahl-Leitregion 57. Das Bild entstand vor der Landtagswahl 2022.
Das Briefzentrum Freudenberg bearbeitet Wahlbenarichtigungen für die Postleizahl-Leitregion 57. Das Bild entstand vor der Landtagswahl 2022. © Deutsche Post | Deutsche Post

Bei der in diesem Jahr auf den 23. Februar vorgezogenen Bundestagswahl stehen die Wahlämter der Kommunen, die Post und letztlich auch die Wähler vor einer besonderen Herausforderung, weil es deutlich weniger Vorlauf für die Briefwahl gibt.

Briefwähler müssen schnell handeln

Die Post beschreibt den zeitlichen Ablauf in einer Pressemitteilung so: Die Einreichung der Kandidaten muss bis zum 20. Januar erfolgt sein, ab dann laufen die Prozesse über die Zulassung der Einreichungen – der 30. Januar ist der letzte Tag für die Entscheidung über Einsprüche. Ab dem 31. Januar steht also fest, welche Kandidaten für die Parteien in den Wahlkreisen antreten. Dann gehen die Stimmzettel in Druck. Erst ab Anfang Februar können die Briefwahlunterlagen versendet werden – also an diejenigen, die Briefwahl beantragt haben. Das Zeitfenster, innerhalb dessen die Briefwählerinnen und Briefwähler ihre Wahlentscheidung per Post verschicken können, ist damit deutlich kleiner als üblich. Doch wenn alle Beteiligten diese Dinge in ihren Verantwortungsbereichen beachten, steht einem Gelingen der Briefwahl nichts im Wege.

Bedenken, dass Wahlbriefe wegen der neuen gesetzlichen Brieflaufzeiten zu lang unterwegs sein könnten, seien aber unbegründet. Auch wenn die Vorschrift des neuen Postgesetzes zur Beförderung von Briefen vorgebe, dass 95 Prozent der eingelieferten Briefsendungen am dritten Werktag nach der Einlieferung zuzustellen seien, stellte die Deutsche Post seit dem 1. Januar 2025 Briefe in der Regel bis zum zweiten Werktag nach der Einlieferung zu. Damit halte das Unternehmen auch die Vorgabe des Postgesetzes zur Beförderung von Wahl- und Abstimmungsunterlagen ein, die besage, dass diese spätestens am zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden sollen.