Bad Laasphe/Bad Berleburg. Berleburg und Laasphe bitten um Rücksichtnahme beim Parken auf Räumfahrzeuge im Winter. Jetzt kommen auch weitere Pflichten auf Anlieger zu.

Der Winter bringt Schnee, Matsch und Glätte. Dann sind nicht nur die Autofahrer in besonderem Maße gefordert, sondern auch Anlieger sowie der Räumfahrdienst. Die Städte Bad Berleburg und Bad Laasphe appellieren jetzt in Pressemitteilungen an Anlieger, sich auf den Schnee und die Kälte einzustellen und Rücksicht auf den Räumdienst zu nehmen.

Um eine reibungslose Räumung durch den Winterdienst bei Schnee und Eis zu gewährleisten, möchte die Stadt Bad Berleburg einige wichtige Hinweise für Anliegerinnen und Anlieger geben. Diese werden gebeten, den Straßenrand beziehungsweise die Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten, heißt es in der Pressemitteilung. „Wichtig ist, dass stets ein durchgängig begehbarer Streifen für Passanten – insbesondere für Personen mit Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen – vorhanden ist. Fahrzeuge sollten möglichst auf eigenen Stellflächen und nicht am Fahrbahnrad abgestellt werden. Bei allen Räumarbeiten ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Breite von mindestens 3,05 Meter für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und Ähnliches auf der Fahrbahn verbleibt. Für die Durchfahrt der Räum- und Streufahrzeuge ist außerdem ein ausreichendes Lichtraumprofil wichtig“, macht die Stadtverwaltung klar. Die Räumpflicht ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Berleburg geregelt, die im Internet als PDF-Download unter https://t1p.de/6t5tt zur Verfügung steht. Die Rufbereitschaft in Notfällen im Winterdienst ist unter Tel. 0151 18501332 erreichbar.

Auch das Ordnungsamt der Stadt Bad Laasphe bittet die Bevölkerung darum, Fahrzeuge so abzustellen, dass Räumfahrzeuge ungehindert die Straßen befahren können: „Durch rechts und links geparkte Fahrzeuge besteht gerade in engen Passagen für die Winterdienstfahrzeuge oft kein Durchkommen, so dass diese Straßen dann nicht geräumt beziehungsweise gestreut werden könnten. Daher werden alle Fahrzeugführer/innen dringend gebeten, in den Wintermonaten und insbesondere in engen Straßen Fahrzeuge möglichst auf den Grundstücken abzustellen oder so zu parken, dass eine ausreichende Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 Meter für die Winterdienstfahrzeuge verbleibt. Auch Feuerwehr und Rettungsdienst benötigen diese Durchfahrtsbreite, um im Falle eines Notfalles reibungslos zur Einsatzstelle zu gelangen.“ Wichtig sei außerdem, Eis und Schnee nicht von Privatgrundstücken auf Gehwege und Fahrbahnen zu schieben, da auch dies zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmenden führen könne.