Erndtebrück. Eine Steuerbefreiung in Erndtebrück könnte älteren Tierheimhunden einen Lebensabend in einem Zuhause ermöglichen, so die UWG Erndtebrück.

Alte Hunde aus dem Tierheim sollen eine bessere Chance bekommen, in eine Familie adoptiert zu werden und in einem liebenden Zuhause ihren Lebensabend zu verbringen. Um das in Erndtebrück zu forcieren, hat sich die UWG-Fraktion im Erndtebrücker Gemeinderat mit einem Antrag dafür eingesetzt, dass die Steuern für alte Hunde in Erndtebrück abgeschafft werden.

„Konkret fordern wir, dass Hunde, die aus einem Tierheim der Region vermittelt wurden und zum Zeitpunkt der Vermittlung bereits das achte Lebensjahr vollendet hatten, in Erndtebrück bei der Bemessung der Hundesteuer eines Haushaltes nicht mitgezählt werden – und zwar lebenslang“, heißt es in dem Antrag der UWG.

Für diese Forderung hat die Fraktion auch einige Ideen, „die die Intensität der Maßnahme steuern: Der [vorgeschlagene] Umkreis von 50 Kilometern ist so gewählt, dass die Tierheime der umliegenden größeren Städte noch darunter fallen, und er wurde angesichts der Nähe zu Nachbarlandkreisen so gewählt, dass man auch aus Frankenberg oder Marburg seinen Wunschhund holen könnte.“ Dieser Umkreis könne auch beliebig ausgeweitet werden - bis „hin zu deutschlandweit, aber auch die Festlegung auf nur ein oder zwei konkrete Einrichtungen, beispielsweise das Tierheim Siegen, wäre denkbar“, so die UWG-Fraktion.

Ebenso sei das Alter von acht Jahren als Diskussionsgrundlage zu betrachten. „Auch die lebenslange Steuerbefreiung kann verhandelt und zugunsten einer befristeten Befreiung, beispielsweise auf zwei Jahre, gekippt werden. Die genaue Ausgestaltung einer möglichen Umsetzung wird sich dann aus der Diskussion zwischen Verwaltung und Rat ergeben“, schlägt die Fraktion vor.

Eine Einschränkung solle es dabei aber laut UWG-Fraktion geben: „Für gefährliche Hunde soll diese Befreiung nicht gelten, auch wenn wir die Einteilung in gefährliche und harmlose Hunde allein basierend auf der Hunderasse als wissenschaftlich nicht fundiert ablehnen. Unser Beschlussvorschlag sieht hier allerdings vor, dass Hunde, die zu einer dieser als gefährlich eingestuften Rassen zählen, auch dann von der Steuer befreit werden können, wenn sie gemäß den Vorgaben der Erndtebrücker Hundesteuersatzung von der erhöhten Besteuerung für gefährliche Hunde bereits ausgenommen sind.“

„„Wir sind gespannt, ob sich Erndtebrück mit der Umsetzung dieses Antrages in die Reihe der Städte und Gemeinden einreiht, die diesen Schritt bereits gegangen sind.“

UWG-Fraktion
Zur Steuerbefreiung alter Hunde

Ein solcher finanzieller Anreiz könnte erreichen, so die Fraktion, dass sich mehr Menschen dafür entscheiden, einem älteren (und damit im Hinblick auf die zu erwartenden Tierarzt- und Medikamentenkosten anspruchsvolleren) Hund eine Chance zu geben: „Dies würde dazu führen, dass die Tierheime, die ohnehin seit Jahren am Limit sind, ihre ansonsten schwerer zu vermittelnden Gäste vielleicht etwas besser in ein neues Zuhause vermitteln können und somit nicht selbst auf den erhöhten Tierarztkosten sitzen bleiben. Nicht zuletzt hätte es vielleicht auch eine Auswirkung auf den florierenden Online-Handel mit Welpen, der nicht selten fernab jeglicher Tierschutzvorschriften praktiziert wird.“

Für Erndtebrück erwartet die UWG-Fraktion mit diesem Modell keine „nennenswerten finanziellen Auswirkungen“, da die Hundesteuer „aus unserer Sicht eher einen lenkenden als einen fiskalischen Zweck verfolgt“. Die Gemeindeverwaltung hat die Fraktion gebeten, die zu erwartenden Mindereinnahmen aus der Hundesteuer für die nächste Ratssitzung am 11. Dezember abzuschätzen: „Wir sind gespannt, ob sich Erndtebrück mit der Umsetzung dieses Antrages in die Reihe der Städte und Gemeinden einreiht, die diesen Schritt bereits gegangen sind“, so die UWG-Fraktion.