Bad Laasphe. Ein 30-Jähriger muss sich vor dem Berleburger Amtsgericht wegen Diebstahl verantworten. Nicht die einzige Straftat, die ihm vorgeworfen wird.

„Ich war nicht bei Bewusstsein. Ich kann mich nicht mehr erinnern.“ Sätze, die der Angeklagte, derzeit wohnhaft in Bad Laasphe, am Dienstagvormittag häufig vor Gericht aussprach. Dort musste er sich unter anderem wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Diebstahl verantworten. Dabei ist der 30-Jährige kein unbeschriebenes Blatt, wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellte.

Gleich zweimal wurde der Angeklagte im April dieses Jahres auffällig, weil er unter Alkoholeinfluss mit einem Rad durch Bad Laasphe fuhr. Eine Fahrt ereignete sich laut Anklage am 13. April. Gegen 21.45 Uhr machte der 30-Jährige auf der Bahnhofstraße auf sich aufmerksam, in dem er Schlangenlinien fuhr. „Als wir mit ihm reden konnten, kam uns direkt eine Alkoholfahne entgegen“, sagte ein Polizist vor Gericht aus. Ein Alkoholtest ergab 2,01 Promille.

Ähnlich fiel der Test auch wenige Tage später, am 20. April aus. „Uns wurde eine männliche Person gemeldet, die randalieren soll“, berichtet ein weiterer Polizeibeamter vor Gericht. Auf dem Weg zum Einsatzort kam der Angeklagte den Beamten bereits auf der Brückenstraße auf dem Rad entgegen. „Er fuhr Schlangenlinien und als wir ihn ansprachen, war klar, dass er alkoholisiert war.“ Zudem habe sich der Angeklagte aggressiv gegenüber den Beamten verhalten. „Es stellte sich später heraus, dass es sich um den gemeldeten Randalierer handelt und dass das Rad entwendet wurde.“

Drei Diebstähle an einem Tag

Und es sollte nicht das letzte Mal sein, dass der 30-Jährige etwas entwendet. Nur wenige Tage später machte er erneut auf sich aufmerksam, nachdem er in einem Schuhgeschäft zwei Paar Schuhe im Wert von rund 145 Euro gestohlen hatte. Die steckte er in seinen Rucksack, in dem sich bereits Diebesgut aus einem anderen Geschäft befand. Anschließend ging der Angeklagte in einen Supermarkt, wo er einen Bartschneider in seine Hosentasche steckte.

„Er wollte abhauen. Bei konkreter Ansprache aber blieb er schließlich stehen, in seiner Hand eine Dose Bier. Sein Rucksack schien ziemlich voll zu sein.“

Polizeibeamter

Doch der Diebstahl blieb nicht unbemerkt. „Als wir vor Ort eintrafen, zeigte uns eine Person, wer für den Diebstahl im Schuhgeschäft verantwortlich ist“, berichtet ein dritter Polizist vor Gericht. Der Angeklagte selbst habe noch versucht, sich der polizeilichen Maßnahme zu entziehen. „Er wollte abhauen. Bei konkreter Ansprache aber blieb er schließlich stehen, in seiner Hand eine Dose Bier. Sein Rucksack schien ziemlich voll zu sein“, sagte der Polizist. Gesprochen habe der Angeklagte nicht. „Er zuckte lediglich mit den Schultern. Es schien ihm egal zu sein.“

Richter Torsten Hoffmann wollte wissen, ob er nicht bemerkt habe, dass die Polizei seinen Rucksack durchsuchte. „Nein. Ich war nicht bei Bewusstsein“, hieß es erneut. So auch im Fall der Trunkenheitsfahrten, die er vor Gericht gestand. Ein Alkoholproblem habe der Angeklagte nach eigenen Aussagen aber nicht. „Ich habe nur in dem Monat getrunken. Ich hatte ein paar Probleme und war zuvor im Gefängnis“, sagte er. Dort saß er eine Ersatzfreiheitsstrafe für die in 2022 verhängten Geldstrafen ab.

Das Urteil

Bereits zweimal trat der Angeklagte wegen Diebstahls strafrechtlich in Erscheinung. Zugunsten des 30-Jährigen wertete Staatsanwalt Markus Urner, dass er sich bei den Trunkenheitsfahrten geständig zeigte. Am Ende verurteilte Richter Torsten Hoffmann den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, zudem wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Außerdem soll er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. „Sie haben der Allgemeinheit Schaden zugefügt. Durch die Arbeit können Sie davon etwas wiedergutmachen“, so der Richter.

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