Bad Laasphe. Im Juni 2022 wurde die Wohngemeinschaft für intensivpflegebedürftige Menschen eröffnet. Seit Oktober ist sie wieder geschlossen. Die Hintergründe.

Von der ehemaligen Wohngemeinschaft der Carevion Intensivpflege Chemnitz GmbH ist in der Sebastian-Kneipp-Straße 10 in Bad Laasphe nichts mehr zu sehen. Am 1. November wurde das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Siegen „wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ eröffnet. Das geht aus den aktuellen Insolvenzbekanntmachungen hervor.

Demnach erfolgte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund „des am 1. August 2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin“. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Schiller ernannt. Da es sich jedoch um ein nicht-öffentliches Verfahren handelt, „darf ich mich zum Verfahren selbst nicht äußern“, so der Rechtsanwalt. „Was ich jedoch sagen darf ist, dass der Betrieb bereits bei Eröffnung des Verfahrens eingestellt war und die Patienten bereits in anderen Einrichtungen untergebracht wurden.“

WG wurde im Herbst geschlossen

Seit Juni 2022 wurden in der Wohngemeinschaft mehrere Bewohner betreut. „Der Bedarf ist einfach da – daher haben wir uns bewusst für den Standort entschieden“, hieß es noch im Juni 2023.

Von dem Balkon aus hatten die Bewohner und ihre Besucher einen Blick auf Bad Laasphe.
Von dem Balkon aus hatten die Bewohner und ihre Besucher einen Blick auf Bad Laasphe. © WP | Ramona Richter

Wie Torsten Manges, Pressesprecher beim Kreis Siegen-Wittgenstein berichtet, wurde die Einrichtung durch die WTG-Behörde mit Bescheid vom 1. Oktober 2024 geschlossen, „da die Mängel bis zu diesem Zeitpunkt nicht behoben werden konnten“, heißt es. Über die Insolvenz wurde die WTG-Behörde von der Einrichtung nicht informiert.

Im März dieses Jahres wurde bei einer Regelprüfung im Pflegeheim von Carevion Sachverhalte festgestellt, „die nicht WTG-konform waren und einer engen Begleitung der Einrichtung durch die WTG-Behörde bedurften“, so Manges. In der Folgezeit habe es daher immer wieder Besuche in der Einrichtung gegeben, „um die pflegerische Versorgung der Bewohner zu kontrollieren. Beschwerden zu diesem Thema hatte es bis dato bei uns aber nicht gegeben“, berichtet Torsten Manges.

Die Einrichtung selbst habe sich im Juli dieses Jahres gemeldet und mitgeteilt, dass sie die Pflege nicht mehr sicherstellen könne. „Daraufhin haben wir dabei geholfen, die Bewohner in andere Einrichtungen zu vermitteln. Eine Beschwerde einer bevollmächtigten Person ist im Zusammenhang mit dem Umzug in die neue Einrichtung im Juli 2024 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Bewohner jedoch bereits auf den Umzug vorbereitet“, erklärt Manges. Die Beschwerde selbst habe sich zunächst zwar nur auf die Umstände des Umzuges bezogen, „dann aber auch auf weitere Sachverhalte, die in der Vergangenheit lagen“. „Die WTG-Behörde geht grundsätzlich jeder Beschwerde nach. Die Beschwerdeführer erhalten allerdings nicht die Details der Prüfungsergebnisse. So wurde auch in diesem Fall verfahren“, erklärt Manges das Vorgehen.

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