Bad Berlebug/Siegen-Wittgenstein. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes sieht sich der Kreis gezwungen, elf konkrete weitere Anlagen in Bad Berleburg zu genehmigen.
Nach dem bahnbrechenden Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW (OVG) in der vergangenen Woche, dass der Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ der Stadt Bad Berleburg fehlerhaft ist und als unwirksam gilt, „soweit damit die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb von Konzentrationszonen ausgeschlossen werden soll“, reagiert nun der Kreis Siegen-Wittgenstein auf die neue Situation. Für Bad Berleburg hat das die Genehmigung von elf weiteren Anlagen zur Folge.
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Das Urteil des OVG wird demnach auch in Siegen-Wittgenstein „weitreichende Folgen“ haben. Die Landesregierung hatte eine Vorschrift erlassen, nach der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen für ein Jahr ausgesetzt werden dürfen, falls die Anlagen nicht in einem Bereich liegen, in dem laut Regionalplanentwurf Anlagen bevorzugt zugelassen werden sollen. Neben dem Berleburger Fall hat das OVG laut einer Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein in einem Fall aus dem Kreis Soest geurteilt, dass die Aussetzung eines Genehmigungsverfahrens auf dieser Rechtsgrundlage aller Voraussicht nach, offenkundig rechtswidrig ist. Denn das Regionalplanverfahren werde durch die Genehmigung von Windrädern „nicht wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht“.
„Wir sind hier an Recht und Gesetz gebunden.“
An solchen Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes müssen sich auch andere Genehmigungsbehörden wie der Kreis Siegen-Wittgenstein orientieren, heißt es jetzt in der Pressemitteilung. Tun sie es nicht, bestünde gegebenenfalls die Gefahr, dass sie aufgrund nicht erteilter Genehmigungen Schadenersatz leisten müssen.
„Das hat zur Folge“, erklärt Arno Wied, Umweltdezernent des Kreises, „dass wir jetzt in vielen Fällen Windkraftanlagen genehmigen müssen, auch wenn die betroffene Stadt oder Gemeinde mit dem Vorhaben nicht einverstanden ist und ihr sogenanntes ‚städtebauliches Einvernehmen‘ verweigert.“ Für Bad Berleburg heißt das: Sechs Anträge auf den Bau von elf Anlagen wird der Kreis aufgrund der gerichtlichen Entscheidung nun voraussichtlich positiv entscheiden.
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„Dies würde dann mit dem Genehmigungsbescheid des Kreises zwangsläufig – so heißt das in der Gesetzessprache – ‚ersetzt‘, mit der Folge, dass die jeweilige Kommune gegen den Bescheid des Kreises Klage erheben kann“, heißt es in der Mitteilung. Die Chancen der Städte und Gemeinden schätzt der Kreis in diesen Fällen jedoch als „sehr gering“ ein. „Bislang haben alle unsere Windenergie-Entscheidungen im Kern vor den Gerichten Bestand gehabt“, betont Arno Wied: „Mit anderen Worten: mit unserer Rechtsanwendung und -auslegung haben wir immer richtiggelegen – obwohl auch wir uns an die Begleiterscheinungen des Windenergieausbaus, in dieser Wucht wie er jetzt kommt, erst gewöhnen werden müssen.“
Neben Anlagen in Netphen und Wilnsdorf geht es in Bad Berleburg konkret um folgende Anträge, die jetzt nicht länger zurückgestellt werden können, für insgesamt elf Anlagen: Drei Windenergieanlagen (WEA), (Gesamthöhe der Anlage je 285 Meter über Grund) in der Gemarkung Richstein südwestlich der Ortslage Richstein; eine WEA (250 Meter) in der Gemarkung Girkhausen südöstlich der Ortslage Girkhausen, eine WEA (250 Meter) in der Gemarkung Berleburg östlich der Ortslage Bad Berleburg, eine 1 WEA (250 Meter) in der Gemarkung Wemlighausen nordwestlich der Ortslage Wemlighausen, drei WEA (je 250 Meter) in der Gemarkung Stünzel östlich der Ortslage Stünzel und zwei WEA (je 250 Meter) in den Gemarkungen Richstein und Beddelhausen, zwischen diesen beiden Ortslagen.
„Wir sind hier an Recht und Gesetz gebunden“, betont Arno Wied noch einmal abschließend.
Aktuell sind in Siegen-Wittgenstein bereits 44 Windräder gebaut und in Betrieb, zählt der Kreis auf. Weitere 89 Anlagen sind demnach bereits vollumfänglich genehmigt und dürften in den nächsten zwei bis drei Jahren nach und nach errichtet werden. Für 36 Windenergieanlagen laufen derzeit noch die komplexen immissionsschutzrechtlichen Vollverfahren zur Erteilung einer umfassenden Genehmigung. Für weitere 128 Anlagen hat die Immissionsschutzbehörde des Kreises bereits sogenannte Vorbescheide erteilt, bei denen zumindest die planungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit bestätigt wurde, bei denen aber noch im späteren Vollverfahren geprüft wird, ob andere gewichtige Gründe wie z.B. Schallimmissionen oder artenschutzrechtliche Besonderheiten einer Genehmigung entgegenstehen. Denn in all diesen Fällen gilt der Grundsatz: Wer einen Antrag für ein Vorhaben wie eine Windenergieanlage stellt, dem darf die Genehmigung nicht verweigert werden, wenn die maßgeblichen Gesetze keine Regelungen vorgeben, die das rechtfertigen.