Raumland. Am Samstag ist es in Raumland zu einem schweren Unfall mit einem Verletzten gekommen. Mehrere Autofahrer fuhren vorbei und leisteten keine Hilfe.
In der Ortsdurchfahrt von Raumland in Richtung Hemschlar hat sich am Samstagmorgen ein Verkehrsunfall mit zwei leicht Verletzten ereignet. Ein 19-jähriger Mitfahrer eines Pkw musste mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht werden. Doch bis Hilfe bei dem verunfallten Fahrzeug eintraf, dauerte es zunächst ein wenig – Autofahrer, die von einem Pkw-Insassen mit Taschenlampe angehalten und um Hilfe gebeten werden sollten, fuhren an der Unfallstelle vorbei und setzten auch keinen Notruf ab. Die Unfallstelle war jedoch eindeutig als solche zu erkennen: Direkt auf der B 480 war ein mit drei Personen besetzter Pkw in eine Hauswand geprallt. Schließlich kam ein junger Mann an der Unfallstelle vorbei, der anhielt und erste Hilfe leistete.
Der 18-jährige Unfallfahrer war mit seinem Ford Focus von Raumland in Richtung Hemschlar unterwegs, als ihm plötzlich ein Reifen am Fahrzeug platzte. Dadurch verlor der Mann die Kontrolle über den Wagen und fuhr über eine kleine Begrenzungsmauer und zwei Verkehrsschilder, bevor er an einer Hauswand einschlug und dort zum Stehen kam. Die Polizei schätzt den Gesamtschaden auf rund 7500 Euro.
Die Besatzungen des DRK Rettungswagens aus Bad Berleburg, sowie der Bad Berleburger Notarzt und die Feuerwehren aus Raumland und Berghausen wurden neben zwei Streifenwagen der Polizei zum Unfallort alarmiert. Der verletzte Beifahrer wurde vor Ort erstversorgt und dann mit dem Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht, auch der Fahrer war laut Polizei leicht verletzt. Die Feuerwehren kümmerten sich um das Abstreuen auslaufender Betriebsstoffe, stellten den Brandschutz sicher und waren bei der Bergung des Unfallfahrzeuges behilflich. Die B 480 blieb im Bereich „Am Böhl/Markhäuser Hof“ einseitig gesperrt. Mithilfe eines Krans wurde das Unfallfahrzeug schließlich geborgen. Das Haus an der B480 ist nicht das erste Mal von solch einem Unfall betroffen. In der Vergangenheit kam es an dem Wohnhaus bereits mehrfach zu Einsätzen, weil Autos in die Hauswand oder die Treppe vor dem Haus gekracht waren.
Die Polizei weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass es ein Straftatbestand ist, bei einem Unfall nicht Erste Hilfe zu leisten. Im Strafgesetzbuch regelt der Paragraf 323c, dass die Leute, die in einer Notlage nicht Erste Hilfe leisten, mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe bestraft werden.