Bad Berleburg. Schwere Beleidigung von Homosexuellen, Transpersonen und der Regierung auf Telegram: Der angeklagte Berleburger bestreitet die Vorwürfe.
Weil er in einer Chatgruppe des Direktnachrichtendienstes „Telegram“ Inhalte geteilt haben soll, die die Menschenwürde angreifen, steht ein 42-Jähriger aus Bad Berleburg vor dem Amtsgericht.
Im Zeitraum vom 23. Juli 2022 bis zum 5. September 2022 war der Angeklagte Mitglied in einer großen Chatgruppe mit über 2000 Personen. Dort veröffentlichte sein Account mehrfach Posts, die sich gegen Homosexuelle und Transpersonen richten. Unter anderem bezeichnete er die Regenbogenflagge als „widerwärtig“ und verunglimpfte Transpersonen explizit mit Schimpfworten. Auch verurteilte er eine inklusive Weltanschauung als „Gotteslästerung“. Am 5. September veröffentlichte der auf den Angeklagten laufende Account einen weiteren Post, der Bezug auf einen Nachrichtenartikel nahm. In diesem Post äußerte sich der User mit beleidigenden und herablassenden Worten über die Bundesregierung.
„Ich habe nichts mit Rechtsradikalen zu tun.“
„Ich kenne diese Gruppe nicht“, meinte der Beschuldigte vor Gericht, „Ich habe nichts mit Rechtsradikalen zu tun.“ Es könne nicht sein, dass er diese Nachrichten geschrieben hat, denn in seiner eigenen Familie und in seinem Freundeskreis befinden sich transsexuelle und homosexuelle Personen, die ihm nahestehen. Er vermutet, dass jemand anderes hinter den Postings steckt: Vor knapp drei Jahren habe er sein Tablet über Ebay verkauft und dabei auch eine SIM-Karte mit seiner eigenen Handynummer und E-Mail-Adresse mit abgegeben. Über den Verkauf habe er aber keine Nachweise, weder Chatnachrichten noch einen Kaufvertrag oder den Namen des Käufers. Auf Telegram sei er zwar selbst auch aktiv, allerdings nur für gelegentliche Kommunikation in privaten Chats.
„Ihre Aussage hier wird als Schutzbehauptung gewertet.“
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel wandte jedoch ein, dass die Beamten des Berliner LKA, die die Nachrichten in der Chatgruppe ausgewertet haben, nicht auf einen „geklonten“ Account gestoßen seien. „Ihre Aussage hier wird als Schutzbehauptung gewertet“, informierte sie den Beschuldigten. Richter Torsten Hoffmann erläuterte, dass auch eine Sprachnachricht unter dem Namen des Angeklagten veröffentlicht worden war. Man könne diese auswerten lassen, um zu ermitteln, ob der Sprecher der Angeklagte selbst ist. „Sie brauchen nicht zu versuchen, mir ein schlechtes Gewissen einzureden. Ich war es nicht“, beteuerte der 42-Jährige in Hinblick auf weiterführende Ermittlungen. Um den Sachverhalt zu klären, ließ der Richter das Verfahren aussetzen. Die ermittelnden Beamten aus Berlin sollen beim nächsten Verhandlungstermin aussagen und die Sprachnachricht soll gehört werden.