Bad Berleburg. Das Amtsgericht Berleburg verurteilte eine Mutter wegen Diebstahls im Drogeriemarkt. Sie hatte neben ihren Kindern auch einen Teenager involviert.
Diebstahl wird zur Familiensache: Eine 31-jährige Mutter war jetzt vor das Bad Berleburger Amtsgericht geladen, um sich wegen Diebtahls in einem Drogeriemarkt zusammen mit ihren Kindern als auch mit einem 16-Jährigen zu verantworten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 11. März 2024 in einem Berleburger Drogeriemarkt hochwertige Kosmetika gestohlen zu haben. Hierbei soll die Angeklagte gemeinsam mit einem 16-Jährigen Bekannten agiert haben, dieser ist in einem gesonderten Verfahren angeklagt. Aber nicht nur die beiden waren an der Tat beteiligt: Die Mutter nahm auch ihre strafunmündigen Kinder mit in den Laden. Laut Anklageschrift waren die Kinder nicht nur bei der Tat dabei, sie sollen auch aktiv beteiligt worden sein. So sollen sie die Täterin vor Blicken abgeschirmt und ihr das Diebesgut angereicht haben. Bei dem Diebesgut handelt es sich um Kosmetika im Wert von rund 364 Euro. Durch das Verstecken der Produkte in der Handtasche der Angeklagten konnte die Ware aus dem Laden transportiert werden. Der Frau wird die Absicht vorgeworfen, durch den Weiterverkauf des Diebesguts eine nicht nur vorübergehende Einkommensquelle zu generieren.
Weil die Angeklagten zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht nicht erschien, wurde ein Strafbefehl erlassen. Die Mindeststrafe für einen solchen Diebstahl, der als besonders schwerer Fall eingestuft wird, liegt bei drei Monaten Freiheitsstrafe. Richter Torsten Hoffmann verurteilte die Angeklagte zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre und ihr wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.