Bad Berleburg. Chatgruppen-Kontakt eskaliert: Ein Mann muss sich nach expliziten sexuellen Anspielungen gegenüber 13-Jähriger in Bad Berleburg verantworten.

„Das war das erste und letzte Mal, dass ich so weit gegangen bin“, heißt es in der schriftlichen Erklärung des Angeklagten. Vor Gericht äußerte sich der 26-jährige Berleburger, der wegen sexuellem Missbrauch an Minderjährigen angeklagt wurde, nur über seinen Anwalt.

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Der Vorfall ereignete sich am 20. Mai 2021: Gegen 15.40 Uhr nahm der Angeklagte über Whats App Kontakt zu einem anderen Mitglied aus einer großen Chatgruppe auf. In der Chatgruppe befanden sich weit über Tausend Personen, die sich über ein Onlinespiel austauschten. Über seinen Verteidiger Frank Henk ließ der 26-Jährige vor Gericht verlauten, er habe das junge Mädchen aufgrund ihres Profilbildes angeschrieben. Der Berleburger nannte auf Nachfrage seiner Chatpartnerin sein Alter und seinen Wohnort, woraufhin das Mädchen umgehend erwiderte, sie habe einen Freund und ohnehin kein Interesse an ihm, da sie erst 13 Jahre alt sei.

Diese Information hielt den Beschuldigten aber nicht davon ab, ihr Profilbild als „sexy“ zu bezeichnen und sie nach weiteren Bildern zu fragen. Das Mädchen schickte ihm daraufhin Fotos von sich und er kommentierte diese mit expliziten, eindeutig sexualisierenden Worten. Als der Berleburger das Mädchen darum bat, ihn in seiner damaligen Wohnung in Siegen zu besuchen und ihren Eltern zu erzählen, sie besuche eine Freundin, lehnte die 13-Jährige entschieden ab. Auch einen Videoanruf mit ihm lehnte sie ab und brach die Konversation nach seiner Bitte nach einem intimen Foto ab Nach dem 20. Mai 2021 fand keinerlei Kontakt zwischen dem Beschuldigten und dem Mädchen mehr statt.

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„Ich habe keine pädophile Neigung“, heißt es in der Einlassung des Angeklagten zu dem Aktenvermerk eines Polizisten, der seinerseits eine pädophile Neigung des 26-Jährigen nahelegt hatte. Rechtsanwalt Frank Henk betonte: „Es hat mich geärgert, dass die Polizei Menschen damit in eine Ecke stellt.“ Sein Mandant leide sehr unter dem nun schon drei Jahre in der Vergangenheit liegenden Vorfall, der eine Wohnungsdurchsuchung mit sich gezogen hatte. Durch ein anderes Mitglied der Chatgruppe war die Polizei auf den Vorfall aufmerksam geworden und es wurden Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs gegen mehrere verdächtigte Chat-Teilnehmer eingeleitet.

„Es hat mich geärgert, dass die Polizei Menschen damit in eine Ecke stellt.“

 Frank Henk
Rechtsanwalt

Wegen der geständigen Einlassung des Angeklagten musste die heute 16-Jährige nicht aussagen. Bei ihrer polizeilichen Vernehmung im Februar 2024 hatte sie erklärt, sich nicht mehr an den Vorfall drei Jahre zuvor zu erinnern. Auch die Eltern des Mädchens hatten bis zur Vernehmung nichts von dem Chat mitbekommen.

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Vor dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hob der Beschuldigte selbst hervor: „Ich habe sie nicht angeschrieben, weil ich dachte ‚oh wie jung‘. Sie hätte auch über 18 sein können.“ Trotzdem ist Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel überzeugt, er hätte sich schon bei der Tatbegehung der Strafbarkeit bewusst sein müssen. „Es ging nicht nur um einen Satz oder ein Foto, es ging um eine ganze Konversation“, erklärte sie. Für ihn spreche jedoch, dass er noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und sich geständig zeigt.

„Ich habe sie nicht angeschrieben, weil ich dachte ‚oh wie jung‘. Sie hätte auch über 18 sein können.“

Angeklagter
über sein Motiv

Zur Zeit der Tatbegehung galt jedoch eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten für sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und da Hippenstiel nicht von einem minderschweren Fall ausging, forderte sie fünf Monate auf Bewährung und eine Geldbuße von 2500 Euro. Strafverteidiger Frank Henk hob seinerseits hervor, der „unappetitiliche“ Vorfall habe für das Opfer „gar keine Rolle gespielt“, sein Mandant sei mit dem Verfahren hingegen schon bestraft. Er forderte, dass die Dauer einer Freiheitsstrafe unter drei Monate liegen solle. Einen Bewährungshelfer hielt er im Sinne des „Bürokratieabbaus“ zudem für unnötig.

Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Berleburger zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, von der Relevanz eines Bewährungshelfers zeigte er sich überzeugt: „Da ist das Geld sicherlich gut investiert“, meinte der Richter. Der 26-Jährige muss außerdem eine Geldstrafe von 2000 Euro in monatlichen Raten bezahlen.