Bad Laasphe. Ein 25-jähriger Bad Laaspher wird wegen Besitzes von Rauschmitteln und Drogenhandels verurteilt. Die Geschichte eines ungewöhnlichen Falles.

In sechs Fällen hat sich der 25-jährige aus Bad Laasphe strafbar gemacht - alle Taten stehen in direktem Zusammenhang mit seiner Drogenabhängigkeit. Vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Bad Berleburg wurden die Hintergründe der Vorfälle klar.

Angeklagter vollumfänglich geständig

„Die genannten Dinge sind so gewesen“, reagierte der 25-Jährige schuldbewusst auf die Verlesung der Anklageschrift. Im Zeitraum vom 27. Mai 2020 bis zum 24. November 2020 bestellte der Beschuldigte viermal im Internet Drogen und bezahlte sie mit Bitcoin, darunter Heroin, Amphetamine, MDMA und LSD. Die bestellten und erhaltenen Betäubungsmittel überschritten hierbei deutlich die Grenze der geringen Menge, wodurch sich der Angeklagte schon mit dem Besitz strafbar machte. Zudem verkaufte er einen Teil der Drogen weiter. Im Jahr 2021 wurde der 25-Jährige dann zwei weitere Male auffällig: Er bestellte erneut Betäubungsmittel im Internet, diesmal Cannabis. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden dann diverse Drogen, sowohl in Pulver- als auch in Tablettenform, gefunden. Bei dieser Durchsuchung stießen die Beamten auch auf Chatverläufe, die den Drogenhandel bewiesen.

Schon mit 17 erster Drogenkonsum

Rechtsanwalt Thomas Biek erläuterte die Umstände, die zu den Taten geführt haben. Sein Mandant wohne noch in seinem Elternhaus und leide an sozialen Ängsten, die ihm den Auszug und auch die Lebensgestaltung erheblich erschweren. Nach seiner Arbeit als Koch verbringe er die meiste Zeit alleine in seinem Zimmer. Schon mit 17 Jahren habe er begonnen, Cannabis zu konsumieren, was ihm „ganz gut gefallen“ habe, um seinem Alltag zu entfliehen. „Er flüchtet sich in seine Welt und berauscht sich“, beschrieb der Verteidiger das Verhalten. Mit 18 hatte er dann ersten Kontakt zu Amphetaminen. Im Jahr 2020 konsumierte er schließlich auch Heroin. Anlass für den Konsum härterer Drogen sei eine gescheiterte Beziehung gewesen. „Ich habe da ein ausgeartetes Verhalten an den Tag gelegt“, erinnerte sich der Angeklagte selbst an die Zeit der Taten im Jahr 2020. Hier habe es sich um die Hochphase seines Konsums gehandelt, er habe die Drogen seit der Hausdurchsuchung „auf ein Minimum heruntergefahren“. Verkauft habe er die Stoffe lediglich, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren, allerdings konsumierte er den Großteil seiner Bestellungen selbst.

„Er flüchtet sich in seine Welt und berauscht sich.“

Thomas Biek
Strafverteidiger

Positiv hob Verteidiger Biek das Arbeitsverhalten des Angeklagten hervor: „Er hat nicht einen Tag auf der Arbeit gefehlt.“ Sein Mandant arbeite unter schlechten Bedingungen, leiste aber trotzdem viele Stunden im Monat ab. Aktuell erhalte der Laaspher keine ärztliche Behandlung, eine frühere Suchtberatung habe er nach vier Terminen aus Angst vor einem drohenden stationären Aufenthalt abgebrochen. Von Zuhause weg zu müssen, sei das Schlimmste, was sich sein Mandant als Ergebnis dieser Verhandlung vorstellen könne: „Er hat massive Angst vor einem Gefängnisaufenthalt“, meinte Biek.

Zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Diese Angst berücksichtigte auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Er forderte ein Jahr und fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, verbunden mit einer Geldbuße und strengen Bewährungsauflagen. Der Strafbemessung stimmte auch Verteidiger Biek zu. „Eins ist klar: Du kannst nicht weiter in dem normalen Trott gehen“, sagte er zu seinem Mandanten. Der Beschuldigte bekräftigte: „Ich möchte wirklich etwas ändern“, er wolle alles dafür tun, die Anklagebank nicht wieder sehen zu müssen. Das Urteil des Schöffengerichts folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung muss der 25-Jährige 1000 Euro an die Selbsthilfeorganisation Hof Fleckenbühl zahlen. „Unsere Aufgabe ist auch, Ihnen klarzumachen, dass das hier kein Freispruch ist“, betonte Richter Torsten Hoffmann. Deshalb beträgt die Bewährungszeit drei Jahre und der Angeklagte muss sich neben den Gesprächen mit seiner Bewährungshelferin auch einer erneuten Suchtberatung stellen, was eine stationäre Therapie für die Zukunft nicht ausschließt.

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