Erndtebrück/Kreuztal. Eine Resolution und weitere Aktionen sollen den Ausbau der Route 57 im Bereich Erndtebrück beschleunigen. Derweil reichen Kritiker Klage ein.
Es ist Zeit, den Finger in die Wunde zu legen. Dazu hat sich jetzt der Rat der Gemeinde Erndtebrück geschlossen entschieden, denn die von vielen lang ersehnte Route 57 lässt nach wie vor auf sich warten, ohne dass ein wirklicher Fortschritt erkennbar wäre. Druck soll deshalb nicht nur die Resolution der Ratsfraktionen aus Erndtebrück machen: Die Resolution soll zusätzlich auch in den Zweckverband Region Wittgenstein gegeben werden, um auch Bad Berleburg und Bad Laasphe mit ins Boot zu holen. Außerdem soll noch in diesem Jahr eine Sondersitzung einberaumt werden, bei der alle Beteiligten und Verantwortlichen an einem Tisch zusammenkommen sollen. Doch auch aus dem Lager der Kritiker gibt es einen neuen Vorstoß: Die Aktionsgemeinschaft Rothaargebirge hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen den Planergänzungsbeschluss B508N Südumgehung Kreuztal erhoben.
„Wir müssen jetzt den Finger in die Wunde legen und darauf drängen, dass etwas passiert.“
Wittgenstein hat nur zwei Zuwegungen in Richtung Siegen, was die Verbindung gerade bei Bauarbeiten auf einer der Strecken besonders fragil macht: Damit eröffnete Karl Ludwig Völkel (SPD) die Diskussion im Rat um den Sachstand der Umgehungsstraße. „Gerade diese Verbindung ins Siegerland brauchen wir dringend und täglich“, betonte Völkel. Zur Seite kam ihm dabei unter anderem Guido Schneider (FDP): „Es tut jetzt schon dringend Not, dass sich etwas tut, wir brauchen die Verbindung schon heute.“ Michael Rothenpieler (SPD-Fraktionschef) wies darauf hin, dass schon ein Unfall auf der einen Strecke und eine Baustelle auf der anderen reicht, um den Weg ins Siegerland komplett zu blockieren. „Wir in Wittgenstein haben das verstanden, nur ein paar Traumtänzer in Düsseldorf und Berlin eben nicht“, so Schneider. Unterstützung kam ebenso aus dem Lager der UWG und der CDU. „Wir müssen jetzt den Finger in die Wunde legen und darauf drängen, dass etwas passiert“, gab Markus Killer (CDU-Fraktionschef) zu verstehen.
„Gerade die Verbindung ins Siegerland brauchen wir dringend und täglich.“
Im ersten Schritt wurde dafür die gemeinsame Resolution des Rates verabschiedet. Darin fordern die Ratsfraktionen den Landesbetrieb Straßen.NRW-Regionalniederlassung-Südwestfalen auf, im Rahmen des Ausbaus der Route 57 die Bereiche B 62 Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück-Grünewald sowie B 62n Ortsumgehung Erndtebrück vorzuziehen. „Die Route 57 ist ein Infrastrukturprojekt im Kreis Siegen-Wittgenstein. Unter dem Projekt Route 57 sind sechs Teilprojekte im Streckenverlauf der Bundesstraßen B 508 und B 62 zusammengefasst, Bauträger ist hier der Landesbetrieb Straßen.NRW-Regionalniederlassung Südwestfalen. Die Strecke von Kreuztal-Ferndorf nach Erndtebrück-Leimstruth wird aus einer Abfolge von der Teilortsumgehung Kreuztal und drei Ortsumgehungen (OU Kreuztal-Ferndorf, OU Hilchenbach und OU Erndtebrück) gebildet. Diese vier Teilprojekte sind im Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes aufgeführt und als vordringlicher Bedarf beschlossen worden“, heißt es in der Resolution.
Weitere Teilprojekte sind die Ausbaumaßnahmen entlang der B 62 von Kronprinzeneiche bis Hilchenbach-Lützel (die Maßnahme wurde abgeschlossen) und von Hilchenbach-Lützel bis Erndtebrück-Grünewald. „Die sechs Teilprojekte der Gesamtmaßnahme befinden sich in unterschiedlichen Planungsstadien. Die Projekte (Streckenzug B 508/B 62 zwischen Kreuztal-Ferndorf und Erndtebrück-Leimstruth) befinden sich aktuell noch in der Planungsphase.“ Der Rat kritisiert: „Die Projekte werden nacheinander umgesetzt. Das bedeutet, dass die beiden letzten Teilprojekte, die im Bereich der Gemeinde Erndtebrück vorgesehen sind, zuletzt durchgeführt werden.“
Bereits seit dem Jahr 2016 wird laut Resolution regelmäßig im Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung (ABG) über den aktuellen Sachstand zum Projekt Route 57 berichtet, 2004 wurde bereits der Bau der Route 57 mit dem Teilstück der B 62 mit vordringlichem Bedarf eingestuft. Dann sind jedoch keine weiteren Planungsschritte erfolgt. Mit der Planung der Route 57 (Erndtebrück) wurde im Frühjahr 2017 begonnen. Bis heute werde seitens „der Politik kein Vorankommen bei der Planung nebst Umsetzung der Route 57, insbesondere in dem Bereich der Gemeinde Erndtebrück gesehen“, erklären die Ratsfraktionen den Hintergrund.
Von großer Bedeutung sei, dass die Route 57 eine wichtige wirtschaftliche als auch strukturelle Verbindung zwischen dem Siegerland und Wittgenstein schaffe: „Gerade für Arbeitnehmer von und nach Wittgenstein, als auch für die Einwohner, ermöglicht die Route 57 eine schnellere Verkehrsanbindung zu dem restlichen Teil des Kreises bzw. zu den Nachbarkreisen. Zugleich ist hier die Anbindung an das Autobahnnetz und die Entlastung der Ortsdurchfahrt als wichtiger Faktor zu nennen.“ Aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Maßnahmen sehen Vertreter der Wirtschaft laut Resolution bereits einen Wettbewerbs-Nachteil für Unternehmen in Wittgenstein: „Nicht nur die Wirtschaft ist abhängig von dieser Verkehrsader. Im wahrsten Sinne des Wortes hängen auch Leben davon ab, wenn die L 719 gesperrt ist und Unfall oder Witterung die B 62 sperren. Zeitlich ist dieser Verzug nicht mehr zu kompensieren, aber es ist eine verantwortungsvolle Weitsicht der handelnden Personen, die zwei Abschnitte unabhängig und ohne Lückenschuss voranzutreiben.“
Klage gegen Südumgehung Kreuztal
Doch wo es Befürworter des Projektes gibt, gibt es auch Kritiker: Am Donnerstag teilte die Aktionsgemeinschaft Rothaargebirge mit, dass sie Klage gegen die Südumgehung Kreuztal erhoben hat. Demnach verstoße der Planergänzungsbeschluss in Teilen gegen geltendes Naturschutzrecht und könne so nicht rechts-wirksam werden. „Als Ersatzfläche der vom OVG Münster verworfenen Ausgleichsmaßnahmen für den Neuntöter im Mattenbachtal wurde eine ca. 3 Hektar große Wiese innerhalb des Nationalen Naturerbes Trupbacher Heide vom Vorhabenträger Straßen.NRW ausgesucht. Die Wiese befindet sich im Eigentum der NRW-Stiftung und wird seit vielen Jahren extensiv bewirtschaftet“, so die Aktionsgemeinschaft. Dieser Wiesentyp stehe unter bundesgesetzlichem Schutz und biete eine hohe Biodiversität: „Solche Wiesen gelten zudem als schützenswerte Kulturgüter. Die von Straßen.NRW angedachte Ausgleichsmaßnahme berücksichtigt nicht diesen Schutzstatus und würde den Charakter des Wiesentyps nachteilig verändern.“