Bad Laasphe. Amtsgericht: 28-Jähriger hat sich nach Alkoholkonsum nicht mehr unter Kontrolle. Am nächsten Morgen bedroht er seine Feierbegleitung.

Wegen gleich drei Vergehen stand ein 28-Jähriger aus Bad Laasphe vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg. Dem Mann wird Körperverletzung, Nötigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen. Zu seiner Verhandlung erschien der Laaspher nicht.

Am 3. Dezember 2023 soll der 28-Jährige gemeinsam mit der Geschädigten und einer weiteren Zeugin in einer Gaststätte in Bad Laasphe gefeiert und Alkohol getrunken haben. Im Anschluss begaben sich der Angeklagte und die Geschädigte zu ihrer Wohnung. Gegen zwei Uhr nachts soll der Beschuldigte dort „randaliert“ haben, woraufhin er aus der Wohnung verwiesen wurde. Auf den Rausschmiss reagierte der Mann laut Anklage mit mehreren Stößen und Tritten gegen den Körper der geschädigten Zeugin. In der Anklageschrift ist die Rede von „nicht unerheblichen Schmerzen“ und Prellungen, die die Geschädigte erlitt.

Aber auch am nächsten Morgen war die Aggressivität des 28-Jährigen noch nicht abgeklungen: Um 8.42 Uhr erhielt die Geschädigte eine Sprachnachricht, in welcher der Angeklagte ihr drohte, die Wohnungstür einzutreten, da seine Geldbörse noch in der Wohnung sei. Aus Angst stellte die Geschädigte alle Sachen des Beschuldigten vor ihrer Wohnungstür ab.

Da der Angeklagte nicht vor Gericht erschien, erließ Richter Torsten Hoffmann einen Strafbefehl. Der Beschuldigte wird zu einer Gesamtstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt, die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 3000 Euro in monatlichen Raten abbezahlen. Die früheren einschlägigen Verurteilungen des Angeklagten wirkten strafverschärfend. Der Beschuldigte kann nun binnen der nächsten zwei Wochen Einspruch gegen das Urteil einlegen.

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