Bad Laasphe/Wittgenstein. Bad Laaspher SPD-Fraktionsvorsitzender macht Musterrechnung auf. Das Thema soll im Hauptausschuss Bad Laasphe diskutiert werden.

Der Bad Laaspher SPD-Fraktionsvorsitzende Samir Schneider macht sich Sorgen um ungleiche finanzielle Belastungen zwischen Hausbesitzern und Gewerbetreibenden in NRW durch die Grundsteuerreform. Schneider reiht sich damit in die Reihe der Kritiker aus der Kommunalpolitik und des Bundes der Steuerzahler ein. Schneider unterstreicht seine Sorgen mit einer Musterrechnung und will das Problem zunächst auf kommunaler Ebene in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Bad Laasphe diskutieren.

Samir Schneider.

„Viele Bürger werden nach dieser Reform ab 2025 erheblich mehr bezahlen müssen, während Gewerbeeigentümer finanziell entlastet werden. “

Samir Schneider

„Mit der kommenden Grundsteuerreform in NRW werden laut Experten erhebliche Veränderungen in der Lastenverteilung der Grundsteuerabgaben eintreten. Das neue Modell wird private Grundstückseigentümer und Mieter über die Nebenkosten stärker belasten, während Gewerbetreibende entlastet werden. Dadurch wird das Wohnen für die meisten Bürger teurer“, sagt Schneider. Bereits vor Jahren hätten viele Verbände, wie der Bund der Steuerzahler, diese Reform kritisiert. Leider seien diese Bedenken vom NRW-Finanzministerium bis zuletzt ignoriert worden. „Nur durch den Druck unabhängiger Verbände wurde kurzfristig eine weitere Option mit ‚differenzierten Hebesätzen‘ per Gesetz im Landtag beschlossen“, so Schneider.

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Doch auch diese Nachbesserung löse das Problem nicht, sondern schaffe ein neues: „Nun haben die Kommunen die Wahl, ob sie das neue Grundsteuermodell oder die differenzierten Hebesätze anwenden möchten. Dies klingt zunächst vielversprechend, aber welche Auswirkungen hat das für die Verwaltung und die Bürger, die Grundsteuerabgaben für unsere Stadt zahlen?“, fragt Schneider und schiebt die Antwort hinterher: „Für die Verwaltung wird dies zu einer Mammutaufgabe, da sie innerhalb von sechs Monaten die neue Option umsetzen muss.“

Die entscheidende Frage sei doch: „Was werden die Bürger in unserer Stadt künftig an Grundsteuer zahlen?“ Schneider will dies am Beispiel der Hebesätze für die Stadt Bad Laasphe erläutern. Ein Beispiel verdeutlicht dies:

Musterrechnung

Ein Bürger hat momentan einen Messbetrag zur Grundsteuer B von 100 Euro. Mit dem aktuellen kommunalen Hebesatz für Bad Laasphe von 650 Punkten ergebe dies eine Grundsteuer von 650 Euro. Wende man den differenzierten Hebesatz von 792 Punkten an, seien es 100 Euro * 7,92 = 792 Euro. Daraus ergebe sich eine Mehrbelastung von 142 Euro. Greife man zum neuen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B ohne Differenzierung wäre es in Bad Laasphe sogar 1011 Euro, weil der Hebesatz 1011 Punkte betrage.

Bad Laasphe verzeichnet beim undifferenzierten Hebesatz für die Grundsteuer B eine Steigerung von 361 Punkten. In Bad Berleburg sind es 186 Punkte mehr und in Erndtebrück 334 Punkte.

Die Redaktion spielt Schneiders Beispiel auch für Bad Berleburg und Erndtebrück durch. In Bad Berleburg beträgt der Grundsteuer-B-Hebesatz aktuell 495 Punkte. Bei einem Messwert von 100 Euro, ergäben sich aktuell 495 Euro Steuerlast. Nach dem vom Finanzamt errechneten neuen, einheitlichen Satz wären es 681 Euro und nach dem differenzierten immerhin 590 Euro. In Erndtebrück gilt der Wert von 510 Punkten, als umgerechnet bei 100 Euro Messwert 510 Euro. Ab 2025 wären es nach dem differenzierten Wert 630 Euro und nach dem einheitlichen Wert sogar 844 Euro.

„Viele Bürger werden nach dieser Reform ab 2025 erheblich mehr bezahlen müssen, während Gewerbeeigentümer finanziell entlastet werden. Diese ungerechte Lastenverteilung ist für mich nicht nachvollziehbar. Die Bürger sollen mit ihren Mehrbelastungen die Grundstücke der Gewerbetreibenden entlasten. Ist das fair und gerecht? Nach meiner Meinung nach nicht!“

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