Bad Laasphe. Frau stiehlt in Supermarkt und muss sich vor Gericht verantworten. Richter: „Das ist eine Erklärung, aber letztlich keine Entschuldigung.“
Eine 41-jährige Laaspherin musste sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten, weil sie am 22. Januar versucht hat, Waren im Wert von etwa 51 Euro zu stehlen.
Die Mutter von zwei Kindern bestritt die Tat vor Gericht nicht: „Das ist meine Schuld, ich war knapp bei Kasse.“ Sie bestätigte den Vorwurf, gegen 18 Uhr mit ihrem Einkauf in der Handtasche versucht zu haben, den Supermarkt zu verlassen. Sie wurde am Tatort gestellt, die Ware verblieb im Laden und die Beschuldigte bekam ein Hausverbot erteilt. An den genauen Einkauf konnte sich die Angeklagte nicht erinnern, es handelte sich laut Richter Torsten Hoffmann jedoch um einen „normalen Einkauf“ für die vierköpfige Familie. Die 41-Jährige berichtete vor Gericht von Schulden wegen mehreren abzuzahlenden Krediten, ein Termin bei der Schuldnerberatung sei aber für die kommende Woche geplant.
„„Das ist eine Erklärung, aber letztlich keine Entschuldigung.““
Als problematisch erwies sich der versuchte Diebstahl allerdings insbesondere aufgrund der Vorstrafen der Beschuldigten: Im Jahr 2022 war sie bereits zweimal verurteilt worden. „Es muss schnell aufhören, dass sie weitere Straftaten begehen“, appellierte Richter Torsten Hoffmann. Auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel betonte, normalerweise sei bei der dritten Verurteilung nicht mit einer erneuten Geldstrafe zu rechnen. Aufgrund der Einsichtigkeit der Angeklagten und der schwierigen finanziellen Lage forderte sie dennoch lediglich eine Geldstrafe.
Richter Torsten Hoffmann folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die zweifache Mutter zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro, für sie spreche, dass die Lebensmittel für die Familie gedacht waren. Abschließend betonte der Richter jedoch: „Das ist eine Erklärung, aber letztlich keine Entschuldigung.“