Bad Berleburg. Ein 62-jähriger Bad Berleburger will sein Fahrrad mit 1,7 Promille an Landstraße entlang geschoben haben. Zeugen sahen ihn fahrend.
Weil er im August 2023 stark alkoholisiert auf seinem E-Bike gefahren sein soll, musste sich ein 62-jähriger Rentner erneut vor dem Amtsgericht Bad Berleburg rechtfertigen. Bereits im März hatte der Beschuldigte einen Teil der Vorwürfe vor Gericht gestanden, da nun aber das Gutachten eines Sachverständigen vorlag, ging die Verhandlung weiter.
Radtour mit Trinkstopps
Der Rentner ist nach eigener Aussage am 20. August mit seinem Pedelec morgens auf eine Feier gefahren, wo er Alkohol trank. Von der Feier in Wemlighausen, will er dann gemeinsam mit einem Freund auf dem Fahrrad nach Berleburg in eine Gaststätte gefahren sein, wo er erneut Bier trank. Gegen 13.30 bewegten die beiden Männer sich dann in Richtung Raumland. Laut Aussage des Beschuldigten und seines Freundes hätten sie ihre Räder auf dieser Strecke geschoben. „Ich habe den Alkohol stark gespürt“, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Das Schieben habe allerdings gut geklappt. Bei einem Wanderparkplatz in Raumland haben die Männer dann eine Pause gemacht, wobei die Begleitung des Beschuldigten mit seinem Fahrrad gegen ein parkendes Auto stieß. Die beiden Männer warteten auf die Fahrzeughalter, welche nach wenigen Minuten eintrafen und die Polizei alarmierten.
„Ich habe den Alkohol stark gespürt.“
Eine zuständige Beamtin sagte über den 62-Jährigen aus: „Er hat gesagt, er habe getrunken. Er dachte, er dürfte noch fahren.“ Nur weil die beiden Männer eindeutig ausgesagt hätten, dass sie fahrend gekommen seien, habe man überhaupt einen Alkoholtest durchgeführt. Laut Aussage eines Polizisten, haben auch die Fahrzeughalter bestätigt, dass die Männer fahrend und nicht schiebend am Parkplatz eingetroffen seien. Der Angeklagte bestreitet dies, laut ihm seien die Fahrzeughalter erst Minuten nach ihnen an ihrem Auto eingetroffen und hätten die Männer deshalb gar nicht kommen sehen können. „Ich hatte nachweislich drei Promille, ich habe das Rad geschoben“, bekräftigte die Begleitung des Angeklagten vor Gericht. Der Beschuldigte selbst sei die ganze Zeit bei ihm gewesen und habe sein Rad demnach ebenfalls geschoben.
Verhandlung wird unterbrochen
Der hinzugezogene forensisch-klinische Chemiker rechnete aus, dass der Blutalkoholwert des Beschuldigte anhand seiner Angaben zumindest bei der Fahrt von Wemlighausen nach Berleburg noch unter dem Grenzwert für Radfahrer von 1,6 Promille gelegen haben muss. Nach dem Gaststättenbesuch lag der Promillewert aber eindeutig über dem Grenzwert, da bei der Blutuntersuchung um 17.57 Uhr 1,72 Promille festgestellt wurden. Nun geht es also darum, ob der beschuldigte Rentner sein E-Bike tatsächlich geschoben hat, oder ob er doch gefahren ist. Um das endgültig zu klären, beantragte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel die Vernehmung des Paares, dem der beschädigte PKW gehört. Die Verhandlung wurde abermals unterbrochen und soll am 2. Juli weitergeführt werden.