Bad Laasphe. Seit der Cannabislegalisierung gibt es klare Zonen, in denen Kiffen erlaubt ist. Zwei Frauen hielten sich nicht an die Verbotszonen.

Legal einen Joint rauchen - das ist seit dem 1. April unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Am 23. Februar hatte der Deutsche Bundestag das Cannabisgesetz verabschiedet, das am 1. April in Kraft trat. Dennoch gibt es Regeln, an die man sich halten muss - unter anderem an die Verbotszonen, jene Zonen, in denen das Kiffen eben nicht erlaubt ist. Doch schon in der Nacht auf Dienstag wurden in Bad Laasphe zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Der Grund: Zwei Frauen, eine 19- und eine 24-Jährige, sollen in der Nähe zu einem Spielplatz Cannabis konsumiert haben. Das bestätigte die Kreispolizeibehörde in Siegen-Wittgenstein auf Nachfrage unserer Redaktion. Weitere Vorfälle wie diese seien bislang jedoch nicht bekannt.

Zur Erinnerung: Seit dem 1. April ist laut Gesetz der Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum in Deutschland innerhalb gewisser Vorgaben für Menschen ab 18 Jahren erlaubt. Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen sie besitzen. Und auch in der eigenen Wohnung werden bis zu drei Cannabispflanzen gestattet. Konsumiert werden darf zwar im öffentlichen Raum, jedoch nicht in Gebäuden wie Schulen, Kitas und Sportstätten oder auf Spielplätzen, außerdem nicht in einem Umkreis von mindestens 100 Metern um solche Orte herum. Bei Verstößen können hohe Bußgelder drohen. Die Abgabe an Kinder und Jugendliche bleibt verboten. Das teilt die Bundesregierung auf ihrer Homepage mit.

Einige dieser Verbotszonen werden zudem im Internet auf der sogenannten Bubatz-Karte angezeigt. Zur Erklärung: „Bubatz“ ist ein Szenewort für Cannabis. In der – unvollständigen – Karte sind Gebiete rot gekennzeichnet, in denen Cannabis nicht konsumiert werden darf und innerhalb derer auch keine Anbauvereinigungen zugelassen sind. Die Ersteller haben aus öffentlich verfügbaren Informationen zusammengetragen, wo sich in Deutschland entsprechende Einrichtungen befinden – und dann 200-Meter-Radien darum gezogen.

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