Bad Berleburg. Amtsgericht Bad Berleburg verurteilt junge Frau aus Winterberg nach einem Geständnis. Therapie als letzte Chance.

Weil sie zweimal ohne Fahrerlaubnis aber mit Drogen im Blut am Steuer saß, hat Richter Torsten Hoffmann eine 26-jährige Winterbergerin verurteilt.

Die Angeklagte war am 16. Mai 2023 gegen 23 Uhr in Bad Berleburg beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt worden. Ihr Rechtsanwalt erklärte, seine Mandantin habe nichts vom bestehenden Fahrverbot gewusst, da sie im Urlaub gewesen sei und ihre Post nicht gelesen habe. Richter Torsten Hoffmann erläuterte, durch die Blutuntersuchung am 17. Mai habe man feststellen können, dass die Angeklagte zum Fahrtzeitpunkt unter dem Einfluss von Amphetamin, Kokain und THC gestanden habe.

Medizinisches Gutachten mit eindeutigem Ergebnis

Etwa eine Woche später, am 24. Mai, wurde die Beschuldigte erneut beim Fahren in Bad Berleburg aufgegriffen. Zu diesem Zeitpunkt musste ihr bewusst sein, dass sie nicht Autofahren durfte. Auch bei der zweiten Fahrt konnte die „akute Wirkung“ von THC festgestellt werden. Der Wert ließ auf einen „häufigen Konsum“ schließen, heißt es im Befund der Blutproben.

Die Angeklagte zeigte sich vollumfänglich geständig. Ihr Anwalt ließ verlauten, seine Mandantin komme „aus behütetem Haus“ und würde sich aufgrund des schon länger bestehenden Drogenproblems in therapeutische Behandlung begeben.

Hohe Geldstrafe und Führerscheinsperre

Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel plädierte auf eine Geldstrafe von 80 Tagessätze zu je 30 Euro und eine Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von einem Jahr. Sie hoffe „dass die Therapie wirkt“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger erklärte, die Taten seien „dem Drogenkonsum geschuldet“ und er betonte, seine Mandantin habe aktuell keinerlei Einkommen, was bei den Tagessätzen zu bedenken sei. Die Sperrfrist von einem Jahr hielt er jedoch für angemessen. Die schon konkretisierten Therapiepläne wertete Richter Torsten Hoffmann strafmildernd. Allerdings war die Angeklagte bereits dreimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auffällig geworden. Sie wurde zu 80 Tagessätzen zu je 25 Euro und einer einjährigen Fahrsperre verurteilt.

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