Bad Berleburg/Arfeld. Diebstahl geringwertiger Sachen und Beihilfe zum Diebstahl lautete der Vorwurf gegen einen Bad Berleburger und einen Marburger.

Ein Wahlplakat der AfD sollen zwei Männer bei Arfeld gestohlen haben und bestreiten diesen Vorwurf bis zuletzt. Die zwei Freunde — der eine ein 35-jähriger Marburger, der andere ein 37 Jahre alter Bad Berleburger — mussten sich am Dienstagmorgen gemeinsam vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten und wurden wegen Diebstahl geringwertiger Sachen und Beihilfe zum Diebstahl verurteilt.

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Die Staatsanwaltschaft Siegen wirft dem 35-Jährigen den Diebstahl, seinem mitangeklagtem Freund Beihilfe vor. Beide wiesen die Anschuldigen von sich — doch für das Gericht schien die Beweislage eindeutig. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Marburger zu einer Geldstrafe in Höhe von 675 Euro, der Bad Berleburger muss 800 Euro zahlen.

Tatort Arfeld

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Im August vergangenen Jahres sollen die beiden Angeklagten mit dem Auto — der 37-Jährige als Fahrer, sein Mitangeklagter Freund als Beifahrer — in Arfeld unterwegs gewesen sein. Ortsausgang in Richtung Schwarzenau sollen sie schließlich angehalten, der Marburger ein Wahlplakat der AfD von einer Laterne gerissen und es im Auto verstaut haben. Daraufhin sei das Duo geflüchtet.

„Ich möchte hervorheben, dass ich die Vorwürfe zurückweise“, las der 35-jährige mutmaßliche Dieb aus seinem vorbereiteten Statement vor. Sein Kumpel habe lediglich zum Telefonieren am rechten Fahrbahnrand angehalten und er selbst habe die Verzögerung genutzt, um im Gebüsch zu urinieren. Wahlplakate will er weder abgerissen noch gesehen haben. Der 35-Jährige ist sich sicher: „Ich war es nicht und kann mir nicht erklären, was der Zeuge gesehen hat. Er muss mich verwechselt haben.“ So habe der Zeuge — ein 52-jähriger Anwohner — den Behörden laut Aussage des Angeklagten mitgeteilt, der Täter habe dunkles Haar, einen Bart und sei circa 180 Zentimeter groß. Er selbst sei aber blond, größer und habe am besagten Tag keinen Bart getragen, argumentierte der Marburger.

Sperriges Plakat

Sein Mitangeklagter Freund ist sich ebenfalls keiner Schuld bewusst. Er habe weder beobachten können, dass sein Beifahrer ein Plakat abgerissen haben soll noch habe dieser es mit ins Auto gebracht. Die beiden seien auf dem Weg zum Camping mit Freunden gewesen, das Fahrzeug sei ohnehin schon mit viel Gepäck vollgeladen gewesen. „Solche Plakate sind ultra sperrig. Und wenn man da schon mit eingezogenen Knien sitzt, wo soll das noch hinpassen? Das passt nicht“, so der 37-Jährige.

Zeuge ist sich sicher

Der Zeuge ist sich jedoch sicher, dass die Männer auf der Anklagebank sich an jenem Augusttag 2020 strafbar gemacht hatten: „Ich habe nur gesehen, wie er das Plakat abgerissen und dann in den Fußraum geschmissen hat.“ Daraufhin habe er sich das Kennzeichen des 37-jährigen Fahrers notiert und an ein ihm bekanntes Parteimitglied der AfD weitergegeben. Vor Gericht kann der Zeuge die beiden Angeklagten nicht identifizieren, er habe den Täter nur von hinten und von der Seite gesehen.

„Ich habe überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Zeuge gelogen hat“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Und das sieht auch Richter Hoffmann so — und macht dem Zweiergespann deutlich: „Der Zeuge hat keinerlei Belastungstendenzen zu Ihnen.“ Im Falle eines Geständnisses — natürlich nur, wenn sich die Täter auch wirklich schuldig gemacht hätten — hätte sich Anklägerin Hippenstiel durchaus Verfahrenseinstellungen vorstellen können. Das wäre vor allem für den 35-jährigen angehenden Gymnasiallehrer wichtig gewesen. Doch die beiden blieben bei ihren Aussagen. „Ich kann nichts einräumen, was ich nicht getan habe.“, so der Marburger.