Bad Berleburg/Bad Laasphe. „Es ist mir klar, dass ich im Überholverbot überholt habe“, gibt der 27-jährige Angeklagte zu. Aber die Einsicht kommt spät.
„Hätten ich und der Gegenverkehr nicht gebremst, hätte es mit Sicherheit geknallt“, sagt ein 42-jähriger Mann aus Biedenkopf am Freitagvormittag im Amtsgericht Bad Berleburg. Er und drei weitere Personen hatten als Zeugen in einem Verfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung ausgesagt. Dieses Vergehen legt die Staatsanwaltschaft Siegen einem 27-jährigen Bad Laaspher zur Last. Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro. Außerdem zog er den Führerschein des jungen Mannes ein und verhängte eine neunmonatige Führerscheinsperre gegen ihn.
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Der Angeklagte soll an einem Maiabend dieses Jahres mit einem Auto auf der B62 zwischen Bad Laasphe und Niederlaasphe unterwegs gewesen sein. Hier soll er ein vorausfahrendes Fahrzeug im Überholverbot in einer uneinsichtigen Kurve überholt haben. Ein entgegenkommendes Auto habe dabei stark abbremsen müssen, um einen Verkehrsunfall zu verhindern.
„Es ist mir klar, dass ich im Überholverbot überholt habe“, gibt der 27-jährige Angeklagte zu. Die Stelle sei laut seiner eigenen Aussage aber nicht uneinsichtig gewesen, weil die Bäume am Fahrbahnrand keine Blätter gehabt haben sollen. „Ich habe da keine Gefährdung gesehen“, sagt der Bad Laaspher. Laut seiner eigenen Angaben sei er früh genug wieder auf der rechten Fahrbahn eingeschert.
Zeugen sind sich einig
Anders sehen das die Zeugen: Sowohl die Insassen des Autos, das der Angeklagte überholt haben soll, als auch die Familie aus dem Gegenverkehr hatten eine Online-Anzeige aufgegeben. Der 32-Jährige, der das Fahrzeug im Gegenverkehr gefahren hatte, berichtet von dem Vorfall: „Ich war gerade in der Beschleunigung, als meine Frau aufschrie. Ich habe sofort stark abgebremst. Ich muss ehrlich sagen, es war schon ziemlich eng.“ Seine beiden Kinder, die auf der Rückbank gesessen haben, seien sehr erschrocken gewesen. Seine 28-jährige Ehefrau ist sich sicher: Hätte ihr Mann nicht stark abgebremst, „wäre es ganz schön böse ausgegangen“.
Ähnlich sieht das auch das Ehepaar, das in dem Fahrzeug gesessen hatte, das der Beschuldigte überholt haben soll. „Der Vorgang war extrem gefährlich“, sagt der 42-jährige Fahrer des Wagens. Dem stimmt seine Ehefrau zu: „Das war haarscharf.“
Vorausfahrender Wagen war kein „Verkehrshindernis
Der 27-jährige Angeklagte gibt an, er habe das ihm vorausfahrende Fahrzeug als Verkehrshindernis wahrgenommen. Es sei in der Siebziger-Zone 50 km/h gefahren. Der 42-jährige Fahrer beteuerte entgegen dieser Aussage allerdings, mit 70 oder 75 km/h unterwegs gewesen zu sein.
Dass der Angeklagte angibt, keine Gefährdung im Straßenverkehr dargestellt zu haben, wertet Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel als Schutzbehauptung. „Ich bin der felsenfesten Überzeugung, hätten die Zeugen nicht abgebremst, wäre es zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen“, so die Anklägerin. Von einer geständigen und reuigen Einlassung sei der Angeklagte weit entfernt. So blieben der Oberamtsanwältin kaum Anhaltspunkte, die sich strafmildernd auf ihren Antrag hätten auswirken können — zumal der 27-Jährige strafrechtlich kein unbeschriebenes Blatt sei.