Wittgenstein. Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge können rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 anerkannt werden.

Um nach den finanziellen und strukturellen Herausforderungen der vergangenen Monate wieder Planungssicherheit und Motivation zu geben, fördert das Land Nordrhein-Westfalen eingetragene Vereine mit bis zu 5.000 € bei der Ausrichtung einer öffentlich zugänglichen, Corona-konformen Veranstaltung. Egal ob Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung oder Sportfest!

Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge können rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 anerkannt werden. Zudem sind beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig. Muss die geplante Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden, sind Kosten, die der Verein dennoch zu tragen hat, förderfähig.

„Die ehrenamtlich geführten Vereine wurden durch die Corona-Pandemie vor viele Herausforderungen gestellt. Vereinsaktivitäten mussten eingestellt und Feste und Feiern verschoben oder abgesagt werden. Deswegen ist die Hilfe zum Neustart eine wichtige Grundlage wieder in ein aktives Vereinsleben und ein gesellschaftliches Miteinander einzusteigen“, so die Landtagsabgeordnete Anke Fuchs-Dreisbach.

Weitere Informationen, Musteranträge und den Link zum Onlineantrag gibt es hier: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander