Wittgenstein. Was ist erlaubt, was ist verboten? Die drei Wittgensteiner Kommunen richten sich nach den Regeln des Landes. Nur beim Böllern gibt es Spielraum.

Weihnachten ist vorbei – und damit auch die Zeit, in der Bund und Länder noch auf das Verantwortungsgefühl der Bürger setzten. An Silvester gelten bereits andere Regeln, es soll wieder Kontaktbeschränkungen geben. „Die große Silvester-Sause wird es nicht geben können“, verkündete jüngst NRW-Ministerpräsident Wüst. Um die Krankenhäuser am Jahreswechsel zu entlasten, wurde auch – wie bereits im Vorjahr – der Verkauf von Feuerwerkskörpern untersagt, um keine Verletzungen zu provozieren. Bedeutet diese Entscheidung ein Problem für Wittgensteins Händler?

Lesen Sie auch:

„Nein, wir habe keine Feuerwerkskörper im Lager“, erfahren wir auf Nachfrage im Erndtebrücker Rewe-Markt. Und auch der Bad Berleburger Hagebau-Markt kommt nicht in die Bredouille mit unverkäuflichen Böllern im Lager. „Aufgrund der Umwelt und der Situation rund um die Tiere haben wir und bereits seit zwei Jahren entschieden, keine Feuerwerkskörper zu verkaufen“, gibt Marktleiter Rene Schachtschneider zu verstehen. „Hätten wir aber welche gehabt, wäre die an den Hersteller zurück gegangen, da hatte er seine Bereitschaft zu erklärt“, so Schachtschneider weiter.

Lesen Sie auch: So lief es Silvester 2020/21: Die Polizei sagte damals Danke.

Und wie steht es um das Silvesterfest in Wittgenstein? Was erlaubt und was verboten ist, haben wir bei den Kommunen nachgefragt:

Bad Berleburg

Öffentlich veranstaltete Feuerwerke zum Jahreswechsel sind nicht erlaubt, gibt die Bad Berleburger Abteilung für Sicherheit und Ordnung bekannt. Die Stadt Bad Berleburg habe keine Böllerverbostzonen definiert. Ansammlungen von Menschen werden dann den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen unterliegen, heißt es aus dem Rathaus. Auch wie Versammlungen nach Versammlungsrecht zu beurteilen sein werden, ist bislang noch nicht bekannt und wird ebenso abhängig sein von der neuen Coronaschutzverordnung.

Bad Laasphe

Auch Alexander Heinrich, Leiter des Fachbereichs „Zentrale Dienste, Sicherheit und Ordnung“ betont, dass derzeit noch die Reglungen in Landesrecht umgesetzt werden müssen. „In der letzten Ministerpräsidentenkonferenz wurde ein deutlicher Appell an die Bevölkerung gerichtet, was das Verhalten an Silvester angeht“, so Heinrich, der darauf hinweist, dass die neu angepasste Coronaschutzverordnung des Landes NRW abgewartet werden müsse. „Gerade durch die Bedrohung aufgrund der Omikron-Variante ist die Situation aber ernster denn je. Genau wie in der Vergangenheit kann man auch in diesem Jahr nur auf die Einsicht der Menschen hoffen, ihre Kontakte zu reduzieren und sich an die geltenden Vorschriften zu halten“, so Heinrich weiter. Ein Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen sei zum jetzigen Zeitpunkt in Bad Laasphe nicht geplant. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr haben gezeigt, dass es auf öffentlichen Plätzen zu keinen bedenklichen Zusammenkünften gekommen ist. Sollte es jedoch zu Verstößen gegen die Corona-Regelungen kommen, werden diese (wie auch in der Vergangenheit) entsprechend geahndet.

Erndtebrück

In der Gemeinde Erndtebrück gibt es über das Verbot des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk an Verbraucher hinaus auch zusätzliche Böllerverbotszonen. Das wird auf Anfrage deutlich gemacht. Die Bestimmungen für An- und Versammlungen im privaten und öffentlichen Raum richten sich nach der dann gültigen Coronaschutzverordnung. „Die Gemeindeverwaltung appelliert an ihre Bürgerinnen und Bürger, sich auch weiterhin an die Regelungen zu halten“, heißt es aus dem Rathaus.

Das gilt allgemein

Clubs und Diskotheken müssen bundesweit schließen.

Es bleibt bei 3G am Arbeitsplatz, 2G in der Freizeit und strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte.

Private Treffen sind für Geimpfte und Genesene ab dem 28. Dezember auf maximal 10 Personen beschränkt.