Bad Berleburg. Weil bei dem Bad Berleburger Marihuana gefunden wurde, wurde gegen ihn Strafbefehl erlassen. Dagegen erhob der 35-Jährige jedoch Einspruch.
Im April 2018 hatten Polizeibeamte 1,02 Gramm Marihuana in der Wohnung eines heute 35-jährigen Bad Berleburgers sichergestellt. Richter Torsten Hoffmann erließ deswegen im Januar dieses Jahres einen Strafbefehl gegen den Angeklagten.
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Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro. Gegen das Urteil legte der 35-Jährige Einspruch ein. Somit hätte er am Dienstagmorgen auf der Anklagebank des Amtsgerichts Bad Berleburg Platz nehmen müssen. Doch weil der Beschuldigte nicht erschien, konnte auch nicht über das Strafmaß diskutiert werden. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel beantragte deswegen die Verwerfung des Einspruchs, welcher Richter Hoffmann Folge leistete.