Bad Berleburg. Der Kreis Siegen-Wittgenstein sieht in solchen Fällen generell keinen Grund einzugreifen – es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist gefährdet.
Die Brandruine des früheren „Westfälischen Hofes“ in der Astenbergstraße (B 480) wird wohl nicht so schnell abgerissen werden, wie es sich manche Berleburger wünschen würden. Grund sind „zahlreiche Rechtsverfahren“ gegen Bauplaner und Versicherungen, angestoßen von der Eigentümerin der Immobilie. Der Kreis Siegen-Wittgenstein sieht in solchen Fällen generell keinen Grund einzugreifen. Und auch die Wittgensteiner Rathäuser, die laut Baugesetzbuch NRW eine rechtliche Handhabe für den Abriss sogenannter Schrott-Immobilien hätten, halten sich grundsätzlich zurück.
Erinnerungen an das „Forsthaus Dödesberg“ werden wach
Mit der ehemaligen Gaststätte „Forsthaus Dödesberg“ hat es nur ein paar Kilometer weiter vor einigen Jahren schon einmal eine Brandruine direkt an der B 480 gegeben, die jahrelang einen unschönen Anblick bot. Nachdem das Gebäude dann im März 2017 teilweise in sich zusammenstürzte und den Verkehr auf der Bundesstraße behinderte, wurde es schließlich komplett abgerissen.
Die Gaststätte, die zum Schluss lange leer stand, verfiel immer mehr und wurde in der Nacht zum 7. Juni 2011 nach einer Brandstiftung schließlich völlig unbewohnbar. Sogar die Bad Berleburger Feuerwehr konnte zum Löschen wegen akuter Einsturzgefahr nicht mehr in das Innere vordringen.
Kreis: Behörde muss Schandflecke nicht beseitigen
„Es ist nicht Aufgabe einer Behörde, einen Schandfleck zu beseitigen“, sagt Torsten Manges, Sprecher des Kreises Siegen-Wittgenstein. Der Kreis sei zwar grundsätzlich für Sicherheitsvorkehrungen zuständig, könne aber „niemanden dazu zwingen, sein Eigentum abzureißen“ – auch, wenn das vielleicht von der breiten Öffentlichkeit gefordert werde.
Im Fall „Forsthaus Dödesberg“ beauftragte der Kreis regelmäßig Gutachter, um das Gebäude auf seine Einsturzgefahr hin zu untersuchen und gegebenenfalls Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen – zuletzt im Dezember 2016. Und bei der Kontrolle damals habe es „keine Anzeichen für einen unmittelbar bevorstehenden Einsturz“ gegeben.
Rathäuser hätten Rechtsgrundlage – sind aber zurückhaltend
Seit langem leerstehende „Schrott-Immobilien“ im Stadtbild kurzerhand abreißen zu lassen und sich die Kosten dafür beim Eigentümer wiederzuholen, falls der nicht vorher ernsthaft sanieren will – dieses Instrument haben die Wittgensteiner Kommunen laut Baugesetzbuch NRW seit einigen Jahren in der Hand. Doch in den Wittgensteiner Rathäusern geben sich die Fachleute dazu bislang zurückhaltend: Sie treibt nicht zuletzt die Angst um, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben – oder mit Schadensersatz-Ansprüchen der Eigentümer konfrontiert zu werden. Im Übrigen müssten solche Maßnahmen zuvor politisch diskutiert und beschlossen werden.
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Stadt: Gebäude stellt derzeit keine Gefahr dar
Dass sich am Anblick der Brandruine an der Astenbergstraße wegen der erwähnten juristischen Auseinandersetzungen so schnell nichts ändern werde, hatte die Stadt Bad Berleburg auf Anfrage der CDU-Fraktion in der jüngsten Sitzung des Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt deutlich gemacht. Von dem Gebäude, in dem bei dem Großbrand Mitte Mai 2019 die Flammen wüteten, gehe derzeit keine Gefahr aus, erklärt die Stadt. Zugleich hätten die Eigentümerin und ein Erwerber der Immobilie zugesagt, über die weitere Entwicklung zu informieren.