Bad Berleburg/Erndtebrück. Wegen seiner erheblichen Vorstrafen kann ein 33-jähriger Angeklagter nicht auf Milde hoffen.
„Herr Richter, ich habe drei Kinder und muss zur Arbeit fahren. Ich möchte meine Kinder versorgen und meine Arbeit nicht verlieren“, lauten die bettelnden Worte eines 33-Jährigen Hallenbergers, der sich wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten musste. Doch sein Flehen nützt ihm am Ende nicht viel: Richter Torsten Hoffmann verurteilte den Hallenberger zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro und verhängte eine einjährige Führerscheinsperre gegen den Mann auf der Anklagebank.
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Die Staatsanwaltschaft Siegen wirft dem vorbestraften Angeklagten vor, im Dezember vergangenen Jahres unter anderem die B 62 in Erndtebrück mit einem Auto befahren zu haben, ohne dabei im Besitz eines gültigen Führerscheins gewesen zu sein.
Rumänischer Führerschein
„Ich habe einen rumänischen Führerschein. Ich wusste nicht, dass mein Führerschein in Deutschland nicht gültig ist“, rechtfertigt sich der Angeklagte. Gültigkeit hin oder her — darum geht es in diesem Fall nicht. Ausschlaggebend ist, dass das Amtsgericht Bad Berleburg im August 2020 gegen den 33-Jährigen eine Führerscheinsperre verhängt hatte, die erst im September dieses Jahres ausläuft. Der Grund: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Auch hier war der Angeklagte ohne gültigen Führerschein gefahren — und hatte den zuständigen Polizeibeamten zudem einen gefälschten internationalen Führerschein vorgezeigt, den er in Bulgarien gekauft haben soll.
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Dass der 33-jährige Rumäne aufgrund der Sperre nicht hätte fahren dürfen, hat er laut eigenen Angaben nicht gewusst. Er sei lediglich von zwei Tagen Fahrverbot ausgegangen. „Doch, das wissen Sie, das steht in Ihrem Urteil drin“, zeigt sich Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel überzeugt. „Sie dürfen auf keinen Fall während der laufenden Sperrfrist in Deutschland fahren“, machte es auch Richter Hoffmann nochmals deutlich.
Vorstrafen wiegen schwer
Bei der Fahrt im Dezember 2020 sei der Angeklagte mit seinem kranken Kind auf dem Weg nach Siegen zum Arzt gewesen: „Ich bin nicht ins Auto gestiegen, um Spaß zu haben.“ Nichtsdestotrotz musste der 33-Jährige für sein Verhalten bestraft werden — vor allem auch im Hinblick auf seine Vorbelastungen: gemeinschaftlicher Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen. Insbesondere die einschlägigen Vorstrafen sind es, die sich nachteilig auf das Urteil des 33-Jährigen auswirkten.