Bad Berleburg/Erndtebrück. Die Fortsetzung der Verhandlung um den 44-jährigen Erndtebrücker, der seinen Sohn geschlagen haben soll, findet ein abruptes Ende im Amtsgericht.

Viel Lärm um nichts – so hätte wahrscheinlich William Shakespeare die Fortsetzung in dem Verfahren, in dem es um eine gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Vater und Sohn geht (wir berichteten), getitelt.

Denn nach zwei langwierigen Verhandlungstagen im Bad Berleburger Amtsgericht entschieden sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger dazu, das Verfahren gegen den 44-jährigen Vater einzustellen. Der soll seinen 18-jährigen Sohn in einer Januarnacht dieses Jahres gegen die Schläfe geschlagen und ihm fälschlicherweise eine Trunkenheitsfahrt angehängt haben.

Diese angebliche Trunkenheitsfahrt war schließlich alleiniger Gegenstand des zweiten Verhandlungstages. Diese könne laut Aussage von Zeugen und Polizeibeamten gar nicht stattgefunden haben, hieß es bereits am ersten als auch am zweiten Verhandlungstag.

Null Milliliter Niederschlag

Grund dafür: Es habe stark geregnet, unter dem Auto des Sohnes sei es aber trocken gewesen, zudem sei der Motor kalt gewesen – ein Zeichen also dafür, dass das Auto nicht bewegt wurde. Es habe aber gar nicht in Strömen geregnet wie mehrfach behauptet, so der Verteidiger, der sich auf das Datenarchiv des Wittgensteiner Wetterportals stützte. Demnach habe es bei der 100 Meter vom Tatort entfernten Wetterstation zur Tatzeit null Milliliter Niederschlag gegeben.

Der trockne Boden unter dem Auto sei also kein Beweis, so der Verteidiger, der die minuziösen Aufzeichnungen des Wetterportals mit Richter Torsten Hoffmann durchging.

„Für mich ändert das nichts, ich habe keinen Zweifel an den Aussagen der Polizeibeamten. Die wissen sehr genau, was sie tun“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Weiterhin stand Aussage gegen Aussage – nach langer Besprechung beschlossen Richter, Oberamtsanwältin und Verteidiger schließlich kurzerhand, die Verhandlung einzustellen.