Bad Berleburg. „Er hat mich angeguckt, ‚du Arschloch‘ gesagt und mir das Bierglas an die Wange geschlagen.“ Wegen dieser Attacke wurde ein Mann (22) angeklagt.
Es sind nicht nur Narben, die einen 22-jährigen Bad Laaspher für immer daran erinnern werden, was in einer Julinacht dieses Jahres geschehen war. Denn auch der seelische Schaden wiegt schwer. Ein Erndtebrücker (22) hatte ihm mit einem Bierglas ins Gesicht geschlagen. Das bestätigte sich am Dienstagvormittag im Amtsgericht Bad Berleburg.
Richter Torsten Hoffmann verurteilte den 22-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten, für die Dauer von einem Jahr regelmäßig Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und Schadensersatz in Höhe von 2000 Euro an das Opfer zahlen.
Beschuldigter legt Geständnis ab
Der zu zahlende Schadensersatz macht allerdings nur einen Teilbetrag aus. Erst wenn die ärztliche Behandlung des 22-jährigen Bad Laapshers abgeschlossen ist, wird festgelegt werden können, in welche Höhe der Schadensersatz und das Schmerzensgeld tatsächlich liegen werden. Der Geschädigte war in Begleitung von Rechtsanwalt Olaf Plum als Nebenkläger in der Hauptverhandlung vertreten. Der Beschuldigte lieferte ein Geständnis ab.
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Somit hat sich die Anklage bewahrheitet: Der 22-jährige Erndtebrücker hatte dem Geschädigten auf einer Geburtstagsfeier mit einem Bierglas gegen die Schläfe geschlagen. Das 22-jährige Opfer erlitt dabei mehrere Schnittwunden, die im Krankenhaus genäht werden mussten.„Ich trinke normalerweise keinen Schnaps mehr, weil ich den nicht vertrage“, erklärt der Angeklagte. „Das ist gerichtsbekannt“, sind sich Richter Hoffmann und Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel einig.
„Mal wieder wegen Alkoholisierung die Sicherung durchgebrannt“
Denn es ist nicht das erste Mal, dass sich der Beschuldigte vor Gericht verantworten muss. Und auch in Vergangenheit war es immer der Alkohol gewesen, der den 22-Jährigen gewalttätig werden lassen hat. „Es ist quasi wie immer. Bei Ihnen ist mal wieder wegen Alkoholisierung die Sicherung durchgeknallt. Ich weiß mir keinen Rat mehr“, zeigt sich Anklägerin Hippenstiel enorm verärgert. Dabei mache der 22-Jährige „nüchtern einen total vernünftigen Eindruck“, sagt sie.
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„Ich kann mich da überhaupt nicht dran erinnern. Ich habe das nicht mit Absicht gemacht“, verteidigt sich der Angeklagte. Das Verhältnis zwischen ihm und dem Geschädigten sei zwar nicht besonders gut gewesen, aber er habe ihm nicht wehtun wollen, berichtet er. Der Vorbestrafte übergab dem Nebenkläger im Gerichtssaal bereits eine Anzahlung in Höhe von 750 Euro, um den Schaden „wiedergutzumachen“. In diesem Vorfall kann nur in Teilbereichen von einer Wiedergutmachung gesprochen werden. Denn dass das 22-jährige Opfer unter den Geschehnissen leidet, ist unverkennbar.
„Ich hatte echt Angst um meine Augen“
„Er hat mich angeguckt, ‚du Arschloch‘ gesagt, mich am Hinterkopf gepackt und mir das Bierglas an die Wange geschlagen“, erzählt der 22-Jährige. Der Körperverletzung sei kein Streit vorausgegangen. „Ich bin zu Boden gefallen und wusste erstmal nicht, wo ich bin“, erinnert er sich weiter. „Ich hatte echt Angst um meine Augen. Ich bin froh, dass ich noch sehen kann, denn ich habe sowieso eine Sehkrankheit“, sagt der Geschädigte.
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Laut seinem behandelnden Augenarzt habe er Glück gehabt — es sei nicht abwegig gewesen, dass der 22-Jährige erblindet. Bis heute muss der Geschädigte sich schmerzhaften Laserbehandlungen unterziehen, um die Heilung seiner Narben voranzutreiben. Und auch abgesehen vom physischen Schmerz spürt er die Auswirkungen auch heute noch jeden Tag: Ihn plagen teilweise Ängste und er lebe zurückgezogener, als vor dem Vorfall.