Siegen-Wittgenstein/Stünzel. Bald kehren die Schwalben aus ihren Winterrevieren zurück in unsere Heimat – sie stehen unter Schutz, ihre Nester dürfen nicht entfernt werden.
Vor kurzem erst haben sich der Gemeinschaftsverein Stünzel und der Nabu Siegen-Wittgenstein mit Unterstützung der Wittgensteiner Rewe-Märkte dafür eingesetzt, dass Schwalben wieder mehr Nistplätze vorfinden – zu diesem Zweck wurden zehn Mehlschwalbendoppelnester mit dazugehörigen Kotbrettern und zwei Mauerseglerkästen angebracht. Bald kommen die Vögel aus wärmeren Gefilden zurück und können sich in den Nisthilfen niederlassen.
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In Kürze werden die „Boten des Glücks“ und wendigen Flieger wieder aus ihren Winterrevieren in Afrika zurückkehren und auch unseren heimischen Kreis aufsuchen, um hier ihre Eier zu legen und ihre Jungen aufzuziehen, schriebt dazu auch der Kreis Siegen-Wittgenstein: „Doch den Schwalben geht es hierzulande immer schlechter. Rauch- und Mehlschwalben sind an menschliche Siedlungen als Lebensraum gebunden. Beide Schwalbenarten bauen ihre Nester an Fassaden beziehungsweise in offenen Gebäuden. Durch modernen Hausbau mit Flachdächern oder glattem Verputz werden die Nistmöglichkeiten für die Schwalben jedoch stark eingeschränkt.“
Aus Angst vor Kotspuren an den Wänden würden Schwalben auch vermehrt bei Nestbauversuchen verscheucht oder ihre Nester zerstört. „Das Töten und Verletzen von geschützten Tieren oder die Entfernung beziehungsweise Beseitigung von geschützten Lebensstätten ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung stellt nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann“, macht Dr. Heinz Meyer, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein, deutlich.
Ruhestätten ganzjährig geschützt
Die strengen Artenschutzregelungen gelten flächendeckend – überall dort, wo die betreffenden Arten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten vorkommen. Die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Mehl- und Rauchschwalben sind ganzjährig geschützt, also auch dann, wenn die Tiere selbst nicht anwesend sind. Ziel der rechtlichen Vorgaben ist es, die biologische Vielfalt zu erhalten und eine Trendwende im Artenrückgang zu erreichen.
Dr. Heinz Meyer erläutert hierzu: „Die Vorgaben zum Umgang mit geschützten Arten haben jetzt große Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für die Land- und Forstwirtschaft. Die Biologische Vielfalt wird in erster Linie von der Vielfalt der Arten und ihrer Populationen geprägt. Der Erhalt der Artenvielfalt ist die zentrale Aufgabe des Naturschutzes.“ Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher dringend alle Hauseigentümer und Bewohner, die Tötungs-, Entnahme- und Störungsverbote zum Erhalt der Biologischen Vielfalt zu beachten.
Dies gilt nicht nur für die Nester von Schwalben, sondern auch für viele weitere geschützte Arten, die der Liste entnommen werden können. Sanierungsarbeiten an Gebäudefassaden mit Schwalbennestern dürfen daher auch nur nach der Brutzeit ausgeführt werden, um die Schwalben nicht zu stören oder gar Jungvögel zu gefährden. Die optimale Zeit hierfür liegt zwischen Oktober und Februar. Hier empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde ein Kotbrett 50-70cm unterhalb der natürlichen oder künstlichen Schwalbennester anzubringen.