Weidenhausen. Landwirt Dino Schauerte sorgt sich um seine trächtigen Hochlandrinder. Der Kreis stellt jedoch klar: Keineswegs muss er bis zum 31. März umziehen.
„Sie gehören zur Familie“ – Ellis, Ballerina, Brutus, Apollo und Bella stehen gemütlich in der Wittgensteiner Wintersonne und kauen Heu, während ihr verzweifelter Besitzer Dino Richie Schauerte nicht mehr weiter weiß. Ein Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde hat ihn verunsichert, er müsste mit seinen trächtigen Kühen noch vor der Geburt der Kälber umziehen. Dem ist aber nicht so, stellt Torsten Manges, Pressesprecher des Kreises klar.
Grundsätzlich gehe es darum, dass Schauerte bis zum 31. März einen Antrag zur Prüfung stellen müsse, ob er Landwirt mit einer Bescheinigung der Landwirtschaftskammer ist oder ob er ein Hobbytierhalter ist. „Ein Landwirt hat ganz andere Rechte als ein Hobbytierhalter – als Landwirt kann er die Rinder auf dieser Fläche halten“, erklärt Manges. Dies solle einfach nur geklärt werden – bis zum 31. März, damit noch genug Zeit bleibt, bis die Zeit der „schützenswerten Wiesenbrüter“ im angrenzenden Naturschutzgebiet beginnt und möglicherweise Maßnahmen ergriffen werden können. Die biologische Station fertige zu diesem Sachverhalt auch noch eine Facheinschätzung an – „die liegt zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht vor“, so Manges.
Teil von Schauertes Leben
Hier stehe der Kreis Schauerte auch zur Seite, betont Manges. „In dem Schreiben steht geschrieben, dass andere Grundstücke, die er eventuell besitzt, baurechtlich auf Zulässigkeit geprüft werden können.“
Seit er 14 Jahre alt ist, sind Highland Cattle – Hochland Rinder – Teil von Schauertes Leben, gehörten jahrelang zum Familienbetrieb. Die Tiere sind mehr als ein Hobby, sie sind seine Leidenschaft. Ende Juni 2020 kaufte er in Weidenhausen ein Stück Land, nachdem alle mit Vorkaufsrecht bereits abgelehnt hatten – dort wollte er seine kleine Herde, mit der er züchtet, artgerecht ansiedeln.
Am 8. Februar erhielt er das Schreiben: „Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Bad Berleburg. Gemäß der Festsetzungen des Landschaftsplanes Bad Berleburg sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Landschaftsschutzgebietes verändern können, dessen Schutzzweck zuwiderlaufen oder die zu einer nachhaltigen Schädigung des Naturhaushalts oder zur Verunstaltung des
Landschaftsbildes führen können.“
Schützenswerter Bereich
Besonders kritisch sei, dass ein besonders schützenswerter Bereich für Wiesenbrüter angrenze. Zudem sei die Haltung der Tiere, so die Naturschutzbehörde, ein Eingriff in das Erscheinungsbild der Natur.
„Ich habe keine andere Wiese, auf die ich die Kühe bringen könnte“, macht Schauerte klar. In den vergangenen 35 Jahren sei die Wiese als Mähwiese für Futter genutzt worden – oder es standen Kühe darauf, wie der Vorbesitzer Schauerte versicherte. Die Krux ist hier jedoch: Mit einer Bescheinigung der Landwirtschaftsbehörde dürfen dort Kühe gehalten werden – ohne eben nicht. Dies will der Kreis bis zum 31. März geklärt wissen. In etwa 25 Tagen erwartet Schauerte das erste Kalb – dann sucht die Kuh Ruhe, braucht die Wärme des Unterstandes für den Nachwuchs.